Peter Denschlag

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Denschlag wurde 1943 in Worms geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Denschlag im Wirtschaftsrecht. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die Beratung im Erbrecht richtet sich zum einen an Mandanten, die Vorsorge für ihre privaten Angelegenheiten oder für ein von ihnen geführtes Unternehmen treffen möchten. Zum anderen betreut Rechtsanwalt Denschlag nach einem Erbfall einzelne Erben oder auch eine Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung. Sollten Sie nicht als Erbe berücksichtigt worden sein, haben Sie möglicherweise dennoch einen Pflichtteilsanspruch. Schwerpunkt der Beratung ist jedoch die Vorsorge. Neben der Regelung der Vermögensverhältnisse, zum Beispiel durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine Schenkung zu Lebzeiten, besteht ein großer Bedarf an Information über die Unternehmensnachfolge. Sollten Sie Inhaber eines Unternehmens sein, so sollten Sie rechtzeitig damit beginnen, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dieser Prozess dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und sollte daher so früh wie möglich eingeplant werden. Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sind neben Fragen aus dem Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht häufig auch solche aus dem Gesellschaftsrecht zu klären. Ein bestehender Gesellschaftsvertrag muss in der Regel abgeändert werden. Handelt es sich um ein Familienunternehmen, wird meist auch ein Ausgleich für andere Familienmitglieder notwendig. Dabei sind wiederum die Bestimmungen aus dem Schenkungsrecht und Erbrecht zu berücksichtigen.

Ist kein geeigneter Nachfolger vorhanden, sollte beizeiten über einen Verkauf des Unternehmens nachgedacht werden. Rechtsanwalt Denschlag betreut Sie bei allen für den Unternehmensverkauf notwendigen Schritten und zieht bei Bedarf Spezialisten wie zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsberater zur Beurteilung hinzu.

Innerhalb des Familienrechtes ist Herr Denschlag insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Peter Denschlag einen qualifizierten Ansprechpartner.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Peter Denschlag
Siegfriedstr. 12
67547 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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