Volker Jaeger
Kurzprofil
1980 wurde die Kanzlei Jaeger in Braunschweig von Volker Jaeger gegründet und als Sozietät (bzw. ab 1997 als Bürogemeinschaft) der Rechtsanwälte Jaeger und Schneider zunächst am Kohlmarkt 12 und ab 1994 im Gebäude Wilhelmtorwall 24 geführt.
Nach der Beendigung der Bürogemeinschaft im April 2000 betreibt Rechtsanwalt Jaeger seine „Kanzlei für Mieter und Wohnungseigentümer“ als Einzelanwalt, wobei der Schwerpunkt seines Arbeitsfeldes im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht liegt. Seit 1980 berät er regelmäßig 1 bis 2 mal die Woche die Mitglieder des Mietervereins Braunschweig in Wohnungsmietsachen, gewerblichen Mietsachen und Wohnungseigentumsangelegenheiten.
Herr Rechtsanwalt Jaeger kann ein umfangreiches Erfahrungsspektrum in der gesamten Prozesspraxis auf dem Gebiet des Mietrechts und Wohnungseigentumsrecht vorweisen und vertritt seine Mandanten vor den regionalen Amtsgerichten, den Landgerichten und dem OLG Braunschweig.
Rechtsanwalt Jaeger ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im DAV.
Sie finden die Kanzlei im Zentrum von Braunschweig, gegenüber vom alten Bahnhof in unmittelbarer Nähe des NORD/LB-Turms. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen in begrenzter Anzahl öffentliche kostenpflichtige Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei und im ca. 150 m entfernt liegenden Parkhaus “Am Wall” zur Verfügung.
Gegenüber des Kanzleigebäudes befinden sich zudem eine Bushalte- und Straßenbahnhaltestelle.
Besprechungstermine können innerhalb der Bürozeiten von Montags bis Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr, Mittwochs bis 16:00 Uhr vereinbart werden. Bei Bedarf bietet Volker Jaeger auch Beratungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Volker Jaeger - Bruchtorwall 4
38100 Braunschweig
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (531) 44029
- Telefax
- +49 (531) 43746
Fachgebiete/Charakteristika
Volker Jaeger, der 1950 in Osterholz-Scharmbeck geboren wurde, studierte von 1972 bis 1977 an den Universitäten in Hamburg und in Göttingen Rechtswissenschaften.
Im unmittelbaren Anschluss an den Referendariatsdienst in Braunschweig, das Referendariatsexamen und die Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1980 gründete er seine miet- und wohnungseigentumsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Braunschweig.
Die Beratungstätigkeit beim Mieterverein Braunschweig, die umfangreiche anwaltlich Beratungs- und Prozessparxis, intensive Fortbildung und Lektüre von zahlreichen Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts stellen einen raschen und sicheren Umgang mit den rechtlichen Problemen von Mietern und Wohnungseigentümern sicher.
Kurze Zeit nach der Einführung des „Fachanwalts für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ im Jahre 2005 hat die Rechtsanwaltskammer Herrn Rechtsanwalt Jaeger befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicher Weise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen.
Neben seinen Tätigkeitsschwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Jaeger auch Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht.
Im Mietrecht übernimmt Rechtsanwalt Jaeger die Interessenvertretung ausschließlich für Mieter und berät und vertritt diese bei allen Problemen des Wohnungsmietverhältnisses oder des Geschäftsraummietverhältnisses. Die Abwehr von fristlosen oder fristgemäßen Kündigungen z.B. wegen Zahlungsverzuges, Eigenbedarfs, angemessener wirtschaftlicher Verwertung, die Vertretung im Räumungsklageverfahren, die Auslegung von Mietverträgen und sonstiger mietrechtlicher Vereinbarungen, die Einhaltung von Kündigungsfristen, die Abwehr von Mieterhöhungen aller Art, Mietminderungs- und Zurückhaltungsrechte wegen Mängeln der Mietsache zählen ebenso zu seinem Arbeitsfeld wie die Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Ferner können sich Mandanten bei allen Fragen der Mietpreiserhöhung, des Mietwuchers, der Mietkaution bzw. Mietsicherheit sowie Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung an Rechtsanwalt Volker Jaeger wenden.
Durch die gewonnene Erfahrung in zahllosen Räumungsklageverfahren ist Rechtsanwalt Jaeger der kompetente Ansprechpartner für die Abwehr von Räumungsklagen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen - z.B. bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters - und der Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen. Auch die Abwehr von Modernisierungsarbeiten und von Schadensersatzansprüchen wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gehören zum alltäglichen Arbeitsbereich des Rechtsanwalts.
Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich Rechtsanwalt Jaeger mit allen Problemen und Streitigkeiten, die sich zwischen den Wohnungseigentümern sowie den Eigentümern und der Hausverwaltung ergeben könnten.
In diesem Fall berät und vertritt er insbesondere einzelne Wohnungseigentümer, die z.B. ihre Minderheitenrechte ausüben wollen.
Seine Tätigkeit erstreckt sich u.a. auf die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Überprüfung von Hausgeldabrechnungen bis zum Instandsetzungsanspruch des Wohnungseigentümers.
Auch Rechtsfragen und WEG-Verfahren zum Rückbau eigenmächtiger baulicher Veränderungen, der Notverwalterbestellung und der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln oder Schäden am Gebäude werden von ihm bearbeitet.
Herr Rechtsanwalt Jaeger setzt sich engagiert für die Interessen und Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern ein und sieht seine besondere Stärke darin, auf der Grundlage guter und hochaktueller Rechtskenntnisse die entscheidungserheblichen Punkte aus einem Lebenssachverhalt herauszuarbeiten und damit die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Vertretung zu schaffen. Herr Rechtsanwalt Jaeger scheut auch nicht davor zurück, vermeintlich aussichtslose Rechtsangelegenheiten darauf zu überprüfen, ob nicht doch eine erfolgversprechende Lösung möglich ist.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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