Rudolf Hermanns

Fachgebiete/Charakteristika

Rudolf Hermanns wurde 1948 in Mönchengladbach geboren. Nach seinem Studium der Rechte an der Universität zu Köln leistete Herr Hermanns seinen Dienst als Rechtsreferendar am Landgericht Mönchengladbach. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1983 war Herr Hermanns viereinhalb Jahre in der Verwaltung der Universität Düsseldorf und ein halbes Jahr für eine Bank tätig. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Für Rechtsanwalt Hermanns ist es sehr wichtig, den Mandanten eine ehrliche und faire Einschätzung der (Prozess-)Chancen zu geben, damit unnötige und somit teure Verfahren vermieden werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird eine streitige Auseinandersetzung mit dem nötigen Nachdruck nicht gescheut.

Rudolf Hermanns übernimmt überwiegend Mandate aus dem Straßenverkehrsrecht, Familienrecht und dem Betreuungsrecht.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar oft, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Rudolf Hermanns aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners auch die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Rudolf Hermanns zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Hermanns kompetent beraten und betreut.

Zur anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht gehören das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung, das Unterhaltsrecht, das eheliche Güterrecht, die Regelung der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern, insbesondere die Fragen der Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung, das Umgangsrecht und Sorgerecht. Einen weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bildet das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rudolf Hermanns ist das Betreuungsrecht. Eine gesetzliche Betreuung wird nach § 1896 Absatz 1 BGB dann eingerichtet, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis kommt, dass partielle oder vollständige persönliche Hilfsbedürftigkeit vorliegt, somit der Betroffene bestimmte Angelegenheiten selbst nicht mehr ausreichend besorgen kann. Hier gilt das Erforderlichkeitsprinzip. Eine Betreuung darf also nur für solche Aufgabenkreise eingerichtet werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Typische Aufgabenkreise sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen darf jedoch nicht eingerichtet werden.

Bei der Bestellung eines Betreuers hat der Betroffene ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der Person des Betreuers. Diesem Vorschlag hat das Vormundschaftsgericht zu entsprechen, sofern dies nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht. Dabei ist auch unerheblich, ob von Dritten möglicherweise eine geeignete Person als Betreuer vorgeschlagen wurde. Umgekehrt ist der Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht zum Betreuer zu bestellen, für das Vormundschaftsgericht nicht bindend. Allerdings soll das Gericht auf einen derartigen Wunsch nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Sollten Sie betreuungsrechtliche Probleme oder Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Hermanns.


 

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Rudolf Hermanns
Beckratherstr. 28 a
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Nordrhein-Westfalen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de