Manfred Sasse
Fachgebiete/Charakteristika
Manfred Sasse wurde 1950 in Mönchengladbach geboren. Er studierte in Bonn und Köln Jura. Während des Studiums arbeitete Herr Sasse in einer Bank, was ihm die Kenntnis und das Verständnis für betriebswirtschaftliche Abläufe vermittelte. Das Rechtsreferendariat leistete er an den Landgerichten Mönchengladbach und Krefeld. Der seit 1983 zugelassene Rechtsanwalt ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Sasse spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Manfred Sasse betreut seine Mandanten schwerpunktmäßig im Familienrecht, Arbeitsrecht und im Verkehrsrecht. In diesen Rechtsgebieten besucht er regelmäßig Fortbildungen, was es ihm ermöglicht, auf dem aktuellen Stand in Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung zu bleiben. Er ist aber auch im Vertragsrecht, im Miet- und Pachtrecht und sonstigen Rechtsgebieten tätig
Das schwerpunktmäßig bearbeitete Familienrecht umfasst die Bereiche Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge sowie Umgang, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise. Schon bei der Trennung der Eheleute werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zum Beispiel wenn Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen. Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich anwaltlicher Rat eingeholt werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen.
Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr andauert, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt, im Bereich der elterlichen Sorge und im Umgangsrecht oder im Bereich der gemeinsamen Ehewohnung, wenn es diesbezüglich Zwistigkeiten gibt. Außerdem kann das Jugendamt oder das Familiengericht eingeschaltet werden. Für den Antrag auf Ehescheidung, vor dessen Stellung grundsätzlich eine einjährige Trennung der Parteien notwendig ist, besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Auf dem Gebiet Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist heutzutage das Thema “Mobbing” stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die damit zusammenhängen können, bestehen ebenfalls seitens Ihres Rechtsberaters Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Herr Sasse der richtige Ansprechpartner und sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei seine Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein kann, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben mit dem notwendigen Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind. Rechtsanwalt Sasse vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Verkehrsrecht übernimmt Herr Sasse die Vertretung im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalls. In erster Linie betrifft dies die Übernahme der Regulierung des Sachschadens mit der gegnerischen Versicherung wie zum Beispiel Reparaturkosten, Abrechnung auf Totalschadenbasis (auch wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert) et cetera. Vielfach ist den Geschädigten nicht bewusst, was alles ersetzt und verlangt werden kann. Gerade in diesem Bereich kann man ohne anwaltliche Vertretung viel Geld verschenken, nicht nur weil Versicherungen meist zunächst versuchen, die Kosten niedrig zuhalten, sondern auch, weil diese häufig versuchen, die Regulierung in die Länge zu ziehen, obwohl die Haftungslage eindeutig ist.
Sollte darüber hinaus auch die Verletzung oder gar Tötung eines Menschen der tragische Ausgang eines schweren Verkehrsunfalls gewesen sein, gehört zur Tätigkeit des Juristen ferner die Bearbeitung des Ersatzes für materielle Schäden wie beispielsweise Krankenhaus oder Arzneimittelkosten sowie die Bezifferung des dem Verletzten zustehenden Schmerzensgeldanspruchs. Gerade beim letzten Punkt wird es dem Geschädigten oft unmöglich sein, diesen eigenständig zu ermitteln, denn die Rechtsprechung hat hierzu Fallgruppen gebildet, und die Bemessung orientiert sich nahezu ausschließlich an dieser Rechtsprechung.
Zum Bereich Verkehrsrecht zählt auch das Bußgeld- oder Strafverfahren. Ein gängiges Beispiel ist hier der Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand zum Vordermann oder aus dem Verkehrsstrafrecht das Fahren eines Fahrzeugs unter Alkohol oder Drogeneinfluss. Oft stellt sich heraus, dass Bußgeldbescheide rechtswidrig erlassen wurden, da fehlerhafte Messungen diesen zugrunde lagen. Auch hier ist bei Zweifeln Herr Sasse der Ansprechpartner Ihrer Wahl, denn auf diesem Gebiet können meist erst durch Auswertung der Ermittlungsakten sowie der Beweismittel Film oder Video fehlerhafte Bußgeldbescheide entlarvt werden. Nicht selten steht auch ein Fahrverbot oder gar der Entzug des Führerscheins auf dem Spiel, was für manchen die Gefährdung der Existenz bedeuten kann. Unterhält man als Betroffener eine Rechtsschutzversicherung, die jenen Bereich abdeckt, hat diese in der Regel die Kosten für ein außergerichtliches Gutachten zu erstatten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Manfred Sasse - Beckratherstr. 28 a
41189 Mönchengladbach
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Außerberufliche Engagements
Privat ist Herr Sasse sportlich aktiv. Er sucht beim Tennis Entspannung von der Kanzleitätigkeit.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


