Thomas Curow
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Curow wurde 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Zurzeit absolviert Herr Rechtsanwalt Curow den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht.
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Mietrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Erbrecht.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen zum Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Herrn Curow zunächst die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründer-gesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine GmbH, eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Curow unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheits-reparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag. Sowohl die Gestaltung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Themen der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Curows. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien beispielsweise Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH genannt.
Zusätzlich ist das Arbeitsrecht und hier insbesondere das Individualarbeitsrecht einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz Deutschland. Die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Zeugnis und allen anderen Verträgen rund um das Arbeitsverhältnis gehören zu seinem Aufgabenbereich. Aber auch Ihre Fragen zu Urlaub, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz, Kündigung oder Aufhebungsvertrag werden von ihm gerne beantwortet.
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas Curow - Max-Brauer-Allee 87
22765 Hamburg Altona
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 385444
- Telefax
- +49 (40) 387723

- Homepage
- http://www.curow-wreesmann.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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