Sebastian Böhm

Fachgebiete/Charakteristika

RA Sebastian Böhm wurde 1977 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Köln. Sein Referendariat absolvierte er in Düsseldorf. Herr Böhm ist seit Oktober 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, war aber schon lange Zeit vorher regelmäßig unterstützend in der Kanzlei tätig. Er spricht fließend Englisch.

Arbeitsrecht

Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt die Beratung im Arbeitsrecht mit den Teilbereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Herr Böhm berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (zum Beispiel den Betriebsrat eines Unternehmens).

Im Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis und den einzelnen Arbeitnehmer. Häufig lassen sich Mandanten erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten, wenn sie zum Beispiel einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag angeboten bekommen oder eine Kündigung erhalten haben oder wenn um ein sachgerechtes Zeugnis gestritten wird. Doch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen ergeben, etwa zu Gratifikationen oder einer sonstigen Leistung wie dem Weihnachtsgeld oder zu der Vergütung von Überstunden. Der Rechtsanwalt informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sind in vielen Unternehmen zunehmend Maßnahmen zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Personalabbau erforderlich. Herr Böhm berät Sie als Arbeitgeber zielorientiert über mögliche, weniger einschneidende Maßnahmen. Sind Kündigungen unvermeidbar, bereitet er diese gemeinsam mit Ihnen langfristig vor und arbeitet, sofern Sie dies wünschen, einen Sozialplan aus.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Böhm.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Böhm hilft Ihnen, Ihren Willen bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen zu verwirklichen.

Herr Rechtsanwalt Böhm berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass.

Verkehrsrecht

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die den Bereich des Verkehrsrechtes betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Böhm bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Verkehrsunfällen. Daher ist Herr Böhm hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also zur Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Böhm führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Rechtsanwalt Böhm für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung. Das Verkehrsstrafrecht übernimmt sein Kollege Herr Rechtsanwalt Leber als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, mit dem er ausgesprochen eng zusammen arbeitet.

Mietrecht

Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache et cetera. Rechtsanwalt Böhm vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses RA Sebastian Böhm heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Kaufrecht

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sebastian Böhm
Ritterstraße 9
40213 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (211) 864630
Telefax
+49 (211) 320840
Homepage
http://www.tondorfboehm.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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