Heike Lups
Kurzprofil
Die Einzelkanzlei von Heike Lups in der Nähe des Arbeitsgerichts und des Verwaltungsgerichts besteht bereits seit 1992. Sie zeichnet sich durch eine umfassende Betreuung der Mandanten bei sämtlichen rechtlichen Problemen aus. Besonderen Wert legt die Anwältin auf eine gute persönliche Erreichbarkeit, so dass Sie in der Regel sofort mit ihr sprechen können.
Bei Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen in der Sellostraße ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Außerdem sind nur etwa drei Gehminuten entfernt Haltestellen von Straßenbahn und Bus.
Das Büro ist montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Gern vereinbart die Anwältin aber auch Termine außerhalb dieser Zeiten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Heike Lups - Sellostr. 28
14471 Potsdam
Brandenburg
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Heike Lups wurde 1957 in Caputh geboren. Nach dem Abitur studierte sie in Leipzig Rechtswissenschaften. Nach dem Studium arbeitete sie in verschiedenen Unternehmen als Justitiarin. In dieser Funktion vertrat sie die Unternehmen außergerichtlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. 1992 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zunächst als Syndikusanwältin. Seit 1997 ist Frau Heike Lups ausschließlich freiberuflich als Rechtsanwältin mit eigener Praxis tätig. Um die hohe Qualität ihrer anwaltlichen Tätigkeit zu gewährleisten, nimmt sie regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht. Zu den Mandanten zählen sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks, werden zu diesem Rechtsgebiet gezählt. Frau Lups vertritt Sie bei auftretenden Problemen zunächst außergerichtlich. Ist eine Einigung mit dem Vertragspartner nicht möglich, macht sie Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend. Gern ist Ihnen die Anwältin außerdem bei der Vertragsgestaltung behilflich oder überprüft für Sie Vertragsangebote der Gegenseite.
Im Grundstücksrecht werden Sie nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie umfassend beraten. Da die Anwältin sich insbesondere auf das Recht der Versorgungswirtschaft spezialisiert hat, wenden sich auch viele Mandanten an sie, wenn es um die Nutzungsrechte von Energieversorgern an einem Grundstück geht. Mitunter besteht ein umfangreiches Wegerecht oder Leitungsrecht oder die Eigentümer müssen die Überfahrt durch den Versorger dulden. Frau Lups berät sowohl Versorgungsunternehmen als auch die Eigentümer von solchen Grundstücken zur bestehenden rechtlichen Lage und vertritt sie in einem sich anschließenden Rechtsstreit.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lassen sich von der Anwältin vertreten, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet oder beendet werden soll oder wenn in dessen Verlauf Probleme auftreten. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es dabei um die Erhebung oder die Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage.
Frau Lups wird auch regelmäßig von Unternehmen konsultiert, wenn ein neuer Arbeitsvertrag gestaltet werden soll oder eine interne Regelung, zum Beispiel die Arbeitsordnung, eine Arbeitsanweisung oder Organisationsanweisung überarbeitet werden muss.
Für Arbeitnehmer ist eine Beratung immer dann ratsam, wenn eine bestimmte Entscheidung, wie zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag gegenüber der Agentur für Arbeit besondere Sperrfristen auslöst. Bevor Sie also solch einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich über dessen rechtliche Konsequenzen informieren.
Einen hohen Stellenwert in der täglichen Arbeit der Anwältin nimmt außerdem das Verkehrsrecht ein. Frau Lups übernimmt auf Wunsch des Mandanten die gesamte Unfallregulierung einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung. Da viele Laien oft gar nicht wissen, welche Schäden überhaupt ersatzfähig sind, ist die Hinzuziehung eines Anwalts immer dann angeraten, wenn bei einem Unfall jemand verletzt wurde oder erheblicher Sachschaden entstanden ist. Sehen Sie sich dagegen als Verursacher einer Schadensersatzklage ausgesetzt, vertritt Sie die erfahrene Anwältin in dem gerichtlichen Prozess und wendet unbegründete Ansprüche der Gegenseite ab.
Zum Verkehrsrecht zählt außerdem das Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel das Falschparken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, den Sie nicht gerechtfertigt finden, bespricht Frau Lups nach Einsicht in die Akten die Erfolgsaussichten mit Ihnen.
Zu den Interessenschwerpunkten der Anwältin zählt das Verwaltungsrecht. Insbesondere steht Sie den Mandanten bei allen Fragen aus dem Baurecht zur Verfügung. Sowohl im Widerspruchsverfahren bei der Behörde als auch im gerichtlichen Verfahren weiß die erfahrene Juristin Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Weitgehend abgeschlossen sind dagegen die Fälle der Rückübertragung oder der Vermögenszuordnung. Trotzdem ergeben sich aus der besonderen rechtlichen Situation häufig noch heute spezielle Fragen der Betroffenen, für die Frau Lups eine kompetente Ansprechpartnerin ist.
Häufige Streitpunkte im Verwaltungsrecht sind die Satzungen der Gemeinden, welche die Kostenbeteiligung der Anwohner an der Wasserversorgung oder Energieversorgung regeln. Gern ist Ihnen die Anwältin bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Kostenumlegung behilflich. Hat eine Gemeinde die Versorgung ihrer Bürger nicht privatisiert, erfolgt die Abrechnung durch einen Gebührenbescheid, gegen den man sich nur auf dem verwaltungsrechtlichen Wege zur Wehr setzen kann. Aufgrund der allgemein schlechten Zahlungsmoral wenden sich auch immer mehr Versorger an die Juristin, wenn es um die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen die Nutzer geht.
Schließlich ist die besondere Spezialisierung der Anwältin auf das Recht der Versorgungswirtschaft zu nennen. Frau Lups, die vor ihrer anwaltlichen Tätigkeit eine Zeitlang als Justitiarin in einem großen Versorgungsunternehmen in Potsdam beschäftigt war, kennt sowohl die Betriebsabläufe als auch die Struktur eines solchen Betriebes. Zur Versorgungswirtschaft zählen alle Unternehmen, die den Endabnehmer mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme versorgen.
Die Beratung wird sowohl von Verbrauchern, die sich zum Beispiel gegen eine falsche Rechnung wehren wollen, in Anspruch genommen als auch von Versorgungsunternehmen, die gegenüber dem Kunden entstandene Kosten für die Nutzung geltend machen möchten. Wird auf eine ordentliche Rechnung hin nicht gezahlt, leitet die Anwältin das Mahnverfahren und schließlich die Zwangsvollstreckung ein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann auch die Einstellung der Versorgung zulässig.
Ihre Mandanten, die seit vielen Jahren überwiegend auf Empfehlung in die Kanzlei kommen, schätzen an der Anwältin vor allem, dass sie sich stets ausreichend Zeit nimmt und auch schwierigste rechtliche Probleme einfach und verständlich erklärt. Aufgrund ihres Verhandlungsgeschicks gelingt ihr häufig die Beilegung einer Streitigkeit bereits im außergerichtlichen Bereich. Eine ehrliche und umfassende Besprechung der Erfolgsaussichten versetzt einen in die Lage, selbst entscheiden zu können, ob man ein Risiko eingehen möchte oder nicht.
Frau Lups ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Für die Anforderungen, die ihr Beruf an sie stellt, hält sie sich mit Joggen fit. Regelmäßig nimmt sie Laufveranstaltungen teil.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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