Klaus Woryna

Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht

Kurzprofil

Klaus Woryna arbeitet seit der Kanzleigründung am 01.01.2000 als selbständiger Rechtsanwalt in München. Seine Kanzlei liegt in München-Pasing zwischen der Filiale der Firma “Tchibo” und dem “T-Punkt. Parkmöglichkeiten sind in der Umgebung vorhanden. Im Übrigen ist Herr Woryna problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, da die S-Bahn Haltestelle “München-Pasing” circa einhundert Meter entfernt ist.

Rechtsanwalt Woryna arbeitet mit Rechtsanwältin Jessica Strecke, die überwiegend Mandate aus dem Arbeitsrecht übernimmt, in Bürogemeinschaft. Besprechungstermine mit den Juristen werden nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat vergeben. Dieses steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 08.15 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 08.15 bis 13.30 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Klaus Woryna
Gleichmannstr. 9
81241 München Pasing / Obermenzing
Bayern
Deutschland

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+49 (89) 82969835
Telefax
+49 (89) 82969838
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-woryna.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Klaus Woryna wurde 1971 in München geboren. Nach seinem Studium der Rechte an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar ebenfalls in München. Herr Woryna wurde im März 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Klaus Woryna ist vornehmlich im Familienrecht, Strafrecht inklusive Jugendstrafrecht sowie im Mietrecht tätig. An seinem Beruf reizen ihn der Umgang und die Arbeit mit Menschen, um ihnen in ihren rechtlichen Notsituationen behilflich zu sein.

Rechtsanwalt Klaus Woryna ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Familienrecht im Sinne des BGB ist der Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln, aber gegebenenfalls auch verwandtschaftsersetzende Funktionen haben. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Klaus Woryna innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen:

- Ehescheidung
- Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind
- Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils
- Kindesunterhalt (Alimente)
- Ehegattenunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich
- Abstammung
- Vaterschaftsanfechtung
- Vertragliche Gestaltungen

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Anwalt dar. Viele Paare wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln.

Schließlich ist Rechtsanwalt Woryna auch bei der Auseinandersetzung einer gescheiterten Lebensgemeinschaft immer wieder gefragt. Aufgrund der erheblichen finanziellen Belastung sollten Sie Rechtsrat bei dem Spezialisten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Woryna einholen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Klaus Woryna die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Woryna auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes - “wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” - ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 - 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung - bis hin zur Zwangsvollstreckung - gefragt. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Klaus Woryna.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Woryna kompetent beraten und betreut.

Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht des DAV
- Seit 1999 beratende Tätigkeiten bei Mieter helfen Mietern München e.V.
- Teilnehmer beim anwaltlichen Notdienst für Strafsachen in München
- Teilnehmer beim anwaltlichen Notdienst für Strafsachen in Dachau/Freising/Fürstenfeldbruck

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Woryna für einige Sportvereine ehrenamtlich bei der Organisation von Veranstaltungen. Privat findet er den nötigen Ausgleich beim Schwimmen und Fitness-Sport.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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