Werner L. Maier

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Werner L. Maier gründete seine Einzelkanzlei im Münchener Stadtteil Neuhausen im September 1997. Sie finden die Kanzlei Maier in der Nähe der U-Bahnstation “Rotkreuz-Platz”. Im Umfeld der Kanzlei sind genügend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Für die Terminabsprache gibt es keine festen Bürozeiten. In der Regel können diese täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Juristen vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

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Werner L. Maier
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Fachgebiete/Charakteristika

Werner L. Maier ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten in München und Augsburg ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Maier in München sowie beim Landratsamt Landsberg. Der Jurist spricht fließend Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Die Abwechslung, also die Vielfalt der zu lösenden Probleme macht für Herrn Maier den Reiz seines Berufs aus. Für den Juristen ist ein persönlicher Zugang zu seinen Mandanten sehr wichtig. Ihm kommt es darauf an, auf die Mandanten einzugehen und deren Belange ernst zu nehmen.

Rechtsanwalt Werner L. Maier übernimmt Ihren Fall aus dem Mietrecht, Strafrecht, Betreuungsrecht, Sportrecht und Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Maier ist im Mietrecht sowohl bei der Vertragsgestaltung, der Streitschlichtung und - als letztes Mittel - der konsequenten und zielgerichteten gerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Mieter und Vermieter behilflich. Vom Einzug in die neue Wohnung oder der Neuvermietung über den Umgang mit Mietminderung und Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung von Mietvertrag oder Pachtvertrag steht er Ihnen stets zuverlässig und fachkundig zur Seite.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Maier die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Maier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Werner L. Maier ist das Betreuungsrecht. Eine gesetzliche Betreuung wird nach § 1896 Absatz 1 BGB dann eingerichtet, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis kommt, dass partielle oder vollständige persönliche Hilflosigkeit vorliegt, der Betroffene bestimmte Angelegenheiten selbst nicht mehr ausreichend besorgen kann. Hier gilt das Erforderlichkeitsprinzip. Eine Betreuung darf also nur für solche Aufgabenkreise eingerichtet werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Typische Aufgabenkreise sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen darf jedoch nicht eingerichtet werden.

Bei der erstmaligen Bestellung eines Betreuers hat der Betroffene ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der Person des Betreuers. Diesem Vorschlag hat das Vormundschaftsgericht zu entsprechen, sofern dies nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht. Dabei ist auch unerheblich, ob von Dritten eine besser geeignete Person als Betreuer vorgeschlagen wurde. Umgekehrt ist der Vorschlag, eine bestimmte Person nicht zum Betreuer zu bestellen, für das Vormundschaftsgericht nicht bindend. Allerdings soll hierauf Rücksicht genommen werden. Sollten Sie betreuungsrechtliche Probleme haben, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Maier.

Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Maier gilt dem Sportrecht. Dieses stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, das bedeutet, es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateursport und den Breitensport und den Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul - wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld - sind auch Fragen der Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Verträge von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Herr Maier gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag.

Im Übrigen steht Ihnen der Jurist bei Problemen rund um Vermarktungsrechte, TV-Rechte, Arbeitsvertrag, Lizenz oder Sportgerichtsverfahren zur Verfügung. Werner L. Maier war selbst lange Leistungssportler im American Football. Daher kennt er die Sichtweise der Sportler und Funktionäre sowie die Abläufe im Verein und Profibereich. Danach war er eine Zeit lang als ehrenamtlicher Dozent für Sport an der Technischen Universität München tätig. Im Übrigen kann der Jurist auf weltweite Kontakte, besonders nach Amerika, zurückgreifen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.

Werner L. Maier unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung eines Abwicklungsvertrages unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Maier in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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