Andreas Schiller

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Andreas Schiller wurde im November 1993 zunächst als überörtliche Sozietät mit Niederlassungen in Bayreuth und Hof gegründet. Seit 1999 ist sie als Einzelkanzlei organisiert.

Die Büroräume liegen in der Jenaer Innenstadt gegenüber dem Bürgerbüro der Stadt Jena, über dem Fahrradgeschäft “Kemter”, verkehrsgünstig in der Nähe der Bundesautobahn A9 und der Universität. Den Mandanten stehen Parkplätze im Hof zur Verfügung. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an Bus (Linien 2 und 4: Haltestelle “Steinweg”) oder Straßenbahn (Linien 5, 15 und 35: Haltestelle “Universität”).

Für die Terminabsprache gibt es keine festen Bürozeiten. In der Regel können diese täglich von 08.30 bis 18.00 Uhr mit dem Juristen vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung Beratungstermine auch am Wochenende, an Feiertagen sowie Hausbesuche möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Andreas Schiller
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07743 Jena
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Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Schiller wurde 1962 in Opladen bei Köln geboren. Er studierte an der Universität Bayreuth Jura. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Herr Schiller in Bayreuth und Chemnitz. Der seit 1993 zur Anwaltschaft zugelassene Volljurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und in Holländisch.

Rechtsanwalt Schiller fasziniert an seinem Beruf die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, Menschen in Situationen zu helfen, die sie ohne Hilfe nicht mehr optimal bewältigen können. Dabei legt er auf Ehrlichkeit gegenüber dem Mandanten, also auf eine nüchterne Chancenabwägung, besonderen Wert.

Rechtsanwalt Andreas Schiller ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Bei Bedarf kann er jedoch auf gute Kontakte zu Kollegen, die beispielsweise im Verwaltungsrecht tätig sind, und auf einen Steuerberater zurückgreifen. Herr Schiller bietet eine umfassende Beratung und Prozessvertretung in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Mietrecht, Reiserecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Andreas Schiller aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Jurist sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Schiller zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Schiller kompetent beraten und betreut.

Als weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Versicherungsrecht zu nennen. Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Rechtsschutzversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung ist Andreas Schiller bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Schiller im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Schiller für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Die Tätigkeit Andreas Schillers im Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung – er verfasst beispielsweise einen Ehevertrag oder entwirft eine Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft - über Ehescheidung und die so genannten Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Mit Hilfe des Erbrechts wird bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuern nehmen. Rechtsanwalt Andreas Schiller berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.

Ein weiterer Arbeitsbereich der Kanzleiarbeit  umfasst das Mietrecht und Pachtrecht. Dieses regelt zum Beispiel Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Aufgrund seines hohen Engagements ist Herr Schiller ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Mietrechts oder des Pachtrechts geht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Schiller die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Schiller auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Wird Ihr Arbeitsvertrag vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorausschauend gefertigt oder überprüft, kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können. Wenden Sie sich bei Problemen rund um das Arbeitsrecht an Rechtsanwalt Andreas Schiller.

Andreas Schiller unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung eines Abwicklungsvertrages unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Schiller in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Engagements und Mitgliedschaften:
- Vorsitzender des Jenaer Anwaltvereins seit März 2001
- Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Anwaltverein seit Mai 2003
- Mitglied des Thüringer Anwaltsgerichtshofes als ehrenamtlicher Richter seit Oktober 2003

Jena

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