Dipl.-Finanzwirt Erhard Gütter
Fachgebiete/Charakteristika
Erhard Gütter wurde 1957 in Speyer geboren. Schon früh spezialisierte er sich konsequent auf das Steuerrecht und fungiert deshalb ausschließlich als Steueranwalt.
Zunächst war er von 1978 bis 1983 Finanzbeamter im Dienst der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, hat dort das Steuerrecht, die Arbeits- und Denkweise der Finanzbehörden von der Pike auf gelernt und an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt erworben.
Für den angepeilten Werdegang zum Steuerjuristen derart gut gerüstet, absolvierte Erhard Gütter danach sein Studium der Rechtswissenschaften an der Mannheimer Universität. Nach zweiter juristischer Staatsprüfung verdiente Erhard Gütter ab 1992 seine ersten Sporen als angestellter Steuerjurist und legte in dieser Zeit die Steuerberaterprüfung ab.
1997 wurde er zum Steuerberater bestellt, ließ sich im gleichen Jahr als Anwalt zu und gründete per 01.01.1998 mit Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jens Lehmann eine eigene Kanzlei.
In seinem Schwerpunkt Steuerrecht bietet Rechtsanwalt Gütter eine umfassende Beratung an.
Hauptsächlich vertritt er die Interessen von Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung. Im Bereich der Lohnsteueraußenprüfung besitzt Rechtsanwalt Gütter mehrjährige Erfahrung bei Aufgriffen der Großbetriebsprüfung mit Auswirkungen auf eine Vielzahl Beteiligter, z.B. im Bereich der Sachbezugsbesteuerung, Besteuerung geldwerter Vorteile aus der Überlassung einer Dienstwohnung und dergleichen.
Rechtsanwalt Gütter vertritt dabei engagiert Ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungen oder im Rahmen des Steuerstreits, nämlich zunächst durch Einspruch beim Finanzamt und notfalls durch Klage vor dem Finanzgericht.
Auch im Steuerstrafrecht berät Rechtsanwalt Gütter professionell und kompetent dank seiner fundierten Kenntnisse auf diesem Gebiet. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten.
Erhard Gütter betreut und vertritt Sie bei Eingriffen durch die Steuerfahndung. Ist ein Steuerstrafverfahren unvermeidbar, berät und vertritt er sie auch hier. Er berät Sie auch hinsichtlich der Auswirkungen einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Ob und wann diese Voraussetzungen vorliegen und ob eine Selbstanzeige überhaupt geboten ist, bedarf der anwaltlichen Unterstützung.
Mit der Finanzverwaltung bzw. der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung kann bei Streit nicht selten durch die sogenannte „tatsächliche Verständigung“ eine Einigung bzw. ein vertretbares Ergebnis erzielt werden.
Das geschickte Einfädeln einer tatsächlichen Verständigung obliegt einem erfahrenen kompetenten Rechtsanwalt, der die Chancen aber auch Sinnhaltigkeit und Nutzen einer derartigen Verständigung ausloten muss. Oft gelingt es dem Rechtsanwalt, mit einer tatsächlichen Verständigung den gesamten Streitkomplex im Interesse des Steuerpflichtigen zu beenden, gegebenenfalls mit Ziel, dass der Mandant möglichst nicht vorbestraft wird.
Da Unternehmern und Verbrauchern ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung häufig unbekannt sind, klärt Rechtsanwalt Gütter hierüber umfassend auf. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Gütter beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger sowie die Beratung zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Steuerrechtliche Fragen betreffen allerdings nicht nur Unternehmer. Sie tauchen bei den verschiedensten zivilrechtlichen Sachverhalten auf, sei es beim Grundstückskauf, der Eheschließung und Ehescheidung, der Erbschaft und der Schenkung et cetera. Eine kompetente rechtliche Beratung kann nur erfolgen, wenn auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Umgekehrt muss ein steuerlicher Berater die zivilrechtlichen Aspekte beherrschen und zu würdigen wissen.
Rechtsanwalt Gütter ist als Spezialist für Steuerrecht und als Steuerberater in der Lage, Ihre zivilrechtlichen Belange mit seinen fundierten steuerlichen Kenntnissen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten.
Rechtsanwalt Gütter bietet Ihnen Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer et cetera an. Die zur Kanzlei gehörenden Steuerberater erstellen in enger Kooperation mit Herrn Gütter für Sie auch Ihre Steuererklärung und Ihren Jahresabschluss, genauso wie sie für Sie alle Buchführungsleistungen erbringen.
Durch die enge Verknüpfung mit weiteren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kann sich Herr Gütter ganz auf Ihre steuerrechtlich geprägten Probleme konzentrieren. Herr Gütter ist Rechtsanwalt und Steuerberater aus Leib und Seele.
Sieht er die Rechte seiner Mandanten verletzt, kämpft er mit Herzblut gegen diese Ungerechtigkeit. Auch die Rolle der „Feuerwehr“, also die schnelle Reaktion auf eine bereits bestehende steuerliche Komplikation, ist ihm nicht fremd. Dann versucht er nach besten Kräften, rechtswidrige, ungerechtfertigte oder unbegründete Forderungen gegenüber der Mandantschaft abzuwehren oder Steuern auf ein mit den Steuergesetzen zu vereinbarendes Mindestniveau zu reduzieren. Aber er setzt sich umgekehrt auch energisch dafür ein, Ansprüche und Rechtspositionen seiner Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich durchzusetzen. Sein Motto lautet daher auch: Durchsetzen und abwehren. Durchsetzen, was man selbst rechtsmäßig beansprucht, und abwehren, was das Finanzamt zu Unrecht durchsetzen will.
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