Stefan Jacobi
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Jacobi wurde 1977 in Leipzig geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Den Referendardienst leistete er ebenfalls in Leipzig ab.
Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Interessen legt Rechtsanwalt Jacobi auf das Familienrecht, Erbrecht sowie das Verwaltungsrecht.
Innerhalb des Familienrechtes berät und vertritt Rechtsanwalt Jacobi seine Mandanten bei allen Fragen des Scheidungsrechts, einschließlich des Scheidungsfolgenrechts. Dies beinhaltet insbesondere die umfassende fachkundige Begleitung des Ehescheidungsverfahrens, die Gestaltung von Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarungen, einschließlich des Versorgungsausgleiches. Er berät und begleitet sie im Rahmen seiner Tätigkeit auch in Fragen der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich), einschließlich des gemeinsamen Hausrates, in allen Fragen des elterlichen Sorgerechts und Umgangsrechts und setzt ggf. ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Er steht darüber hinaus seinen Mandanten mit seinem fachkundigen Rat in Fragen des Unterhaltsrechts zur Seite. Hierbei tritt er für seine Mandanten sowohl außergerichtlich bei der Erarbeitung und Gestaltung entsprechender Vereinbarungen, aber auch gerichtlich im Rahmen von Unterhaltsprozessen auf.
Teil seiner familienrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung seiner Mandanten in Fragen des ehelichen Güterrechts (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft), insbesondere im Vorfeld einer beabsichtigten Heirat. Er erarbeitet und gestaltet für sie entsprechende Vereinbarungen (Ehevertrag). Herr Jacobi ist ein kompetenter Ansprechpartner für die Probleme seiner Mandanten im Bereich des Kindschaftsrechts. Er berät sie in Statusfragen, insbesondere bei nichtehelichen Kindern, und führt für sie Anfechtungsprozesse und Vaterschaftsprozesse.
Des Weiteren ist das Erbrecht ein Interessengebiet des Rechtsanwalts. Hierbei bestehen eine Vielzahl von Verknüpfungen zwischen dem Familienrecht und dem Erbrecht. Im Rahmen seiner Tätigkeit befasst sich Rechtsanwalt Jacobi mit Fragen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Hierbei berät er seine Mandanten in Fragen der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses, der Erbenhaftung, der Erbenermittlung und des Erbschaftskaufs. Er befasst sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Gestaltung und Errichtung von Testamenten, einschließlich gemeinschaftlicher Testamente (Berliner Testament) und von Erbverträgen. Er steht seinen Mandanten in Fragen der Testamentsvollstreckung, des Erbverzicht, und des Pflichtteilsrechtes mit seinem Rat zur Seite. Genauso können Sie auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung zählen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts Jacobi umfasst die Vertretung seiner Mandanten im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen, einschließlich von Pflichtteilsanspüchen, im Rahmen des Erbscheinsverfahrens, aber auch im Rahmen von Testamentsanfechtungen.
Daneben übernimmt Rechtsanwalt Jacobi auch die Vertretung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten und Behörden und Ämtern. Hier begleitet und vertritt Rechtsanwalt Jacobi seine Mandanten in Genehmigungs- (Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis) und Anzeigeverfahren (Gewerbeanmeldung), in Fragen des Beitrags- und Gebührenrechts bzw. des Abgabenrechts (Erschließungsbeiträge, Kommunalabgaben, Abfallgebühren usw.), des Gewerberechts sowie in Fragen des Anschluss- und Benutzungszwangs. Er berät sie umfassend in Fragen des Immissionsschutzrechts, des Bauordnungs- und des Bauplanungsrechts. Rechtsanwalt Jacobi ist ferner in Fragen des Gefahrenabwehrrechts und des öffentlichen Polizeirechts tätig. Er steht seinen Mandanten in Fragen des Bestandsschutzes ebenso mit seinem fachkundigen Rat zur Seite, wie in Fragen des Nachbarrechts und des Nachbarschutzrechts.
Die Vertretung erstreckt sich hierbei vom Widerspruchsverfahren bis zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklagen). Dies umfasst im Besonderen den einstweiligen Rechtsschutz, d. h. Anträge auf einstweilige Anordnungen und einstweilige Verfügungen in eilbedürftigen Angelegenheiten.
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