Helmut Sonnauer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Den richtigen Rechtsanwalt zu finden, ist eine Sache des Vertrauens. In der Anwaltskanzlei Sonnauer können Sie eine engagierte und sachkundige Beratung und Betreuung zur Lösung Ihrer Probleme erwarten. Von Vorteil ist dabei, dass alle Mandate Chefsache sind und daher ohne großen Verwaltungsaufwand individuell und zeitnah betreut werden können. Da es zum Selbstverständnis des Volljuristen gehört, seine Mandanten ganzheitlich zu betreuen, nimmt Helmut Sonnauer selbstverständlich Fälle aus allen zivilrechtlichen Bereichen an.

Die Tätigkeit deckt vorwiegend den zivilrechtlichen Bereich ab. Dementsprechend besteht die Mandantschaft überwiegend aus Privatleuten sowie mittelständischen Unternehmen.

Das oberste Ziel des Juristen ist es, Streitigkeiten bereits möglichst vor ihrer Entstehung zu vermeiden oder zumindest ohne gerichtliche Hilfe zu schlichten. Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch unausweichlich oder ausdrücklich gewünscht sein, werden Sie natürlich auch sachkundig vor Gericht vertreten.

Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr vereinbaren das Sekretariat sowie der Rechtsanwalt selbst gerne individuelle Beratungstermine mit Ihnen, die auch außerhalb der Bürozeiten liegen können. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann bei Bedarf auch ein Hausbesuch vereinbart werden.

Die Kanzleiräume liegen in zentral in Günzburg. Gegenüber ist das Kaufhaus “Kaufring”. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erreichen Sie die Kanzlei mit dem Bus über die Haltestelle “Bürgermeister-Landmann-Platz”. Die Stadthalle und das darunter liegende Parkhaus sind in unmittelbarer Nähe.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Helmut Sonnauer
Bgm.-Landmann-Platz 5
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (8221) 32556
Telefax
+49 (8221) 22671
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-sonnauer.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Helmut Sonnauer wurde 1965 in Augsburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Universität. Das Rechtsreferendariat leistete er ebenfalls in seiner Heimatstadt ab. 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Sonnauer ist Fachanwalt für Familienrecht.

Herr Sonnauer ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen zu unterrichten.

Als Fachanwalt für Familienrecht betreut Helmut Sonnauer seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Er informiert dabei eingehend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.

Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Sonnauer führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Sonnauer für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Rechtsanwalt Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Herr Sonnauer beispielsweise bezüglich Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Herrn Sonnauer als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Sonnauer in erster Linie in Bußgeldsachen für seine Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Herr Sonnauer wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.

Besondere Erfahrungen hat Rechtsanwalt Sonnauer im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt: Helmut Sonnauer übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben dem Rechtsanwalt gezeigt, dass Testament und Erbvertrag häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung des Testaments oder Erbvertrags sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre immer wieder verändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen gesetzlichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Der Rechtsanwalt berät außerdem Verbraucher und Unternehmer zu sämtlichen Fragen aus dem Zivilrecht. Hierzu zählen zum Beispiel das Vertragsrecht, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Er macht Ihre Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht geltend, wenn beispielsweise ein Auto mangelhaft repariert oder Installationsarbeiten oder Renovierungsarbeiten fehlerhaft ausgeführt wurden. Neben der Vertragsgestaltung übernimmt Herr Sonnauer für Sie die gesamte Abwicklung eines Vertrages und ist Ihnen bei einer Anpassung und Vertragsänderung behilflich.

Herr Sonnauer liebt an seinem Beruf besonders den Kontakt zu Menschen. Wichtig ist ihm der “gute Draht” zu den Mandanten, da gerade im Familienrecht ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt unabdingbar ist. Zudem ist Rechtsanwalt Sonnauer ein Jurist, der mit Leib und Seele Ihre Bedürfnisse, besonders aber die Ihrer Kinder vertritt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit kann er auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, so dass er für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die er dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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