Christian Dückinghaus

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Dückinghaus in Oberhausen besteht seit dem Jahr 2000. Christian Dückinghaus ist Fachanwalt für Erbrecht und zudem im Familienrecht spezialisiert. Daneben hält er Vorträge zu erbrechtlichen Themen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist für ihn selbstverständlich. Zur optimalen Betreuung seiner Mandanten gehört für ihn auch, dass Mandanten schnell zurück gerufen werden und Termine flexibel und kurzfristig vergeben werden. Herr Dückinghaus nimmt sich Zeit für Sie.

Die Kanzlei befindet sich in der Innenstadt Oberhausens. Die Otto-Dibelius-Straße erreichen Sie mit dem Auto über die Mülheimer Straße, die Danziger Straße und die Christian-Steeger-Straße. Vom Hauptbahnhof ist die Kanzlei zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen.

Kontakt

Christian Dückinghaus
Otto-Dibelius-Straße 50
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (208) 6200-315
Telefax
+49 (208) 6200-316
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-dueckinghaus.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Christian Dückinghaus wurde 1971 in Fürstenau im Osnabrücker Land geboren und studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Freiburg. Am Landgericht Lübeck absolvierte er sein Referendariat. An der Universität Hamburg war Christian Dückinghaus auch als Korrekturassistent im Staats- und Verwaltungsrecht tätig. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erwarb er 1999. Zunächst arbeitete er in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Notariat in Lingen im Emsland. Im August 2000 eröffnete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Oberhausen.

Herr Dückinghaus ist auch bei allen Oberlandesgerichten auftrittsbefugt.

Im Jahr 2005 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Der Rechtsanwalt spricht Englisch und Niederländisch und korrespondiert auch in diesen Sprachen.

Fachanwalt für Erbrecht

Herr Dückinghaus ist Fachanwalt für Erbrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel “Fachanwalt” zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Rechtsanwalt Dückinghaus wurde im Jahr 2005 als erstem Rechtsanwalt in Oberhausen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Rechtsanwalt Dückinghaus nimmt Ihre Testamentsgestaltung vor und entwirft Ihren Erbvertrag. Er übernimmt darüber hinaus die Gestaltungsberatung bei Übergabeverträgen und der sogenannten vorweggenommene Erbfolge.  Durch Übertragungen, z.B. von Immobilien,  kann die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten vorgenommen werden. Absicherungen für den Übergeber durch Nießbrauchs- und Rückübertragungsrechte können dabei vertraglich vereinbart werden. Durch mehrmalige Ausnutzung von Freibeträgen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer vermieden oder zumindest reduziert werden.

Ein weiterer Aspekt seiner Tätigkeit ist die Regelung der Unternehmensnachfolge. Neben dem Ziel, die Existenz und Fortführung des Betriebs sicherzustellen, sind dabei die Abfindung weichender Erben, das Versorgungsinteresse des Übergebers und seines Ehepartners –z.B. durch Rentenrechte- sowie steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Rechtsanwalt Dückinghaus berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe, Vorerbe oder Nacherbe. Er beantragt für Sie den Erbschein. Auch setzt er die Erbschaftsteuererklärung für Sie auf.

Immer wichtiger werden Vorsorgevollmachten für den Vorsorgefall. Christian Dückinghaus informiert Sie ausführlich über Patienten- und Betreuungsverfügung und entwirft diese Verfügungen für den Vorsorgefall für Sie maßgeschneidert nach Ihren Wünschen.

Im Rahmen der bei mehreren Erben entstehenden Miterbengemeinschaft berät und vertritt Christian Dückinghaus Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft und bereitet für Sie die Teilung des Nachlasses (Erbauseinandersetzung) vor.
Erbauseinandersetzungen sind bei nicht klar geregelten Verhältnissen die Regel. Rechtsanwalt Dückinghaus führt die Parteien an einen Tisch und kümmert sich um die Regelung der Ansprüche.

Soweit Sie in Testament oder Erbvertrag mit einem Vermächtnis berücksichtigt wurden, macht er gegenüber dem Erben Ihren Vermächtnisanspruch geltend.

Rechtsanwalt Dückinghaus setzt für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durch.

Für Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigte werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, die die Berechnung des eigenen Anspruchs oft erst ermöglichen.

Ein weiterer Aspekte bei der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung ist die oft sinnvolle Testamentsvollstreckung, die Streit in Erbengemeinschaften vermeiden kann und eine zügige Teilung des Nachlasses nach den Wünschen des Erblassers sicherstellt. Christian Dückinghaus übernimmt Testamentsvollstreckungen.

Rechtsanwalt Dückinghaus berät Sie bei überschuldeten Nachlässen über die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung. Dabei ist häufig an die rechtzeitige Ausschlagung der Erbschaft oder die Anfechtung der Annahme der Erbschaft zu denken.

Er kümmert sich um die Einsetzung eines Nachlassverwalters oder Nachlasspflegers, wo dies erforderlich ist und berücksichtigt die Gründung von Stiftungen als Instrument der Vermögensnachfolge.

Christian Dückinghaus entwirft auch das sogenannte Behindertentestament, welches die Überleitung von Ansprüchen auf Sozialhilfeträger (Sozialhilferegress) weitestgehend vermeidet und dem behinderten oder bedürftigen Kind die Erträge aus seinem Erbteil sichert.

Familienrecht

Im Familienrecht steht vor allem das Scheidungsrecht mit Ehescheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen im Mittelpunkt seiner Arbeit. 

Mit der Scheidung kommt es häufig auch zur Übertragung von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Ferner sind auch bereits unmittelbar nach der Trennung Unterhaltsansprüche zu berechnen und geltend zu machen. Bei gemeinsamen Kindern sind das Umgangsrecht und oft auch das Sorgerecht zu klären. Rechtsanwalt Dückinghaus berät Sie bei diesen Angelegenheiten gerne und macht Ihre Ansprüche geltend.

Beim Zugewinnausgleich und dessen Berechnung sowie bei der Vermögensauseinandersetzung steht Ihnen der Rechtsanwalt professionell zur Seite.

Bevor man eine Ehe schließt, bietet sich besonders in Zeiten allgemein hoher Scheidungsraten nicht nur bei der Unternehmerehe die Option an, einen Ehevertrag miteinander zu schließen. Der Rechtsanwalt gestaltet Ihnen den Vertrag und bereitet die notarielle Beurkundung vor.

Ist die Ehe gescheitert, kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung viel Streit vor dem Familiengericht vermieden werden.  Christian Dückinghaus stellt Ihnen diese Möglichkeit vor und entwirft den Vertrag für Sie.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht kümmert sich Rechtsanwalt Dückinghaus um die Unfallregulierung und die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen. Er ermittelt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und übernimmt für Sie den Kontakt mit Sachverständigen. Lassen Sie sich durch die am Unfall Beteiligten, von Behörden und von der Werkstatt nicht ins Bockshorn jagen, sondern fragen Sie Rechtsanwalt Dückinghaus nach seinen fachkundigen Rat. Dies hilft Ihnen dabei, Ihre Position in der Unfallsache entscheidend zu verbessern.

Auch im Bußgeldverfahren und vor dem Verkehrsgericht vertritt Christian Dückinghaus Sie gerne mit dem Ziel, Ihnen Ihren Führerschein zu erhalten, Fahrverbote abzuwehren und Ihr Punktekonto in Flensburg sauber zu halten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de