Wibke Girbert
Fachgebiete/Charakteristika
Wibke Girbert studierte in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte das Referendariat hauptsächlich in Düsseldorf.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Mietrecht, das Verkehrsrecht und das Arbeitsrecht. Ihre Interessenschwerpunkt liegen auf dem Wohnungseigentumsrecht, dem Reiserecht und dem Sozialrecht.
Im Mietrecht übernimmt Wibke Girbert das Mandat für Mieter oder Vermieter. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Frau Girbert gewährleistet.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtanwältin liegt im Verkehrsrecht. Hier erstreckt sich die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufiger Gegenstand im Zivilrecht ist die Unfallregulierung, also die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung. Die anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder einem anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Problemen, bei denen Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, finden Sie in Frau Girbert eine kompetente Ansprechpartnerin. Oft handelt es sich hier um eine Trunkenheitsfahrt oder um Unfallflucht, aber auch Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt im Straßenverkehr fallen in dieses Gebiet.
Ein zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin liegt im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Girbert berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen, die ein Arbeitsverhältnis mit sich bringt. Dies kann die Prüfung betriebs- oder verhaltensbedingter, fristgemäßer oder fristloser Kündigungen sein, die Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder Lohnklage oder aber deren Abwehr. Auch Urlaubs- oder Überstundenansprüche, Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz, Fragen einer Versetzung oder der Zuweisung einer anderen Tätigkeit sind Gegenstand juristischer Beratung. Die Anwältin hilft Ihnen auch, einen Arbeitsvertrag zu erstellen oder zu überprüfen, bei Schwierigkeiten wegen einer Abmahnung oder wenn eine Abfindung gezahlt werden muss.
Ein Interessenschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Girbert ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Beratung und Wahrnehmung der Interessen der Mandanten erstreckt sich hier sowohl auf die Vertretung einzelner Wohnungseigentümer gegenüber anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch gegenüber Maßnahmen der Wohnungsverwaltungen. Auch Ansprüche der Wohnungsverwaltungen gegenüber den Wohnungseigentümern, so z. B. Forderungen auf Zahlung von Hausgeld, sind Gegenstand der Mandate.
Der Interessenschwerpunkt Reiserecht erstreckt sich von der Wirksamkeit und Erfüllung des Vertrages als solchem über die Gewährleistungsfragen Reisemängel, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz bis hin zur Kündigung des Vertrages und Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Regressforderungen wegen Reisemängeln - von Strandverschmutzung über Baulärm, unzureichende Unterkunft und Verpflegung bis hin zu Abweichungen vom gebuchten Reiseprogramm - berät und vertritt Frau Girbert Sie gerne.
Im Sozialrecht stellen Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte dar. Häufig setzt die Anwältin den Schwerbehindertenstatus eines Mandanten gegenüber der Behörde durch. Auch bei der Opferentschädigung für Opfer von Gewalttaten bedarf es des Fachwissens von Rechtsanwältin Girbert und ihrer Hartnäckigkeit in der Sache.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


