Peter Steinhoff

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium in Regensburg und Münster und dem Referendariat in Münster erhielt Peter Steinhoff 1984 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Seine Interessenschwerpunkte sind das Arzthaftungsrecht, das Verkehrsrecht sowie das Mietrecht.

Im Bereich Familienrecht betreut Sie Herr Steinhoff bei allen Fragen zu Trennung und Ehescheidung. Er ist spezialisiert u.a. auf die Lösung aller Unterhaltsfragen, insbesondere im Bereich Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt einschließlich dem Kindesunterhalt mit seinen vielfältigen Facetten. Gern berät Herr Steinhoff Sie auch in den immer häufiger auftretenden Fragen des Elternunterhalts, aber auch des Unterhalts z.B. der Großeltern für ihre Enkel. Zudem hilft er Ihnen, wenn es darum geht, einen Ehevertrag zu gestalten, und bei Problemen in Bezug auf Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Zugewinnausgleich

Rechtsanwalt Steinhoff bearbeitet außerdem das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Herr Steinhoff steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Steinhoff berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Steinhoff die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Steinhoff bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst unter anderem die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testamente und Erbverträge unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Bezüge. Darüber hinaus werden Mandanten bei Erbschaftsauseinadersetzungen unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche vertreten.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Steinhoff die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Steinhoff zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Das Arzthaftungsrecht befasst sich hauptsächlich mit Konsequenzen, die ein ärztlicher Behandlungsfehler auslöst. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der zuständige Arzt seine Aufklärungspflicht und Hinweispflicht verletzt hat. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Opfer einer Falschbehandlung oder einer Fehldiagnose wurden, unterstützt Sie Rechtsanwalt Steinhoff bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Peter Steinhoff ist seit 2001 erster Vorsitzender der Kreisverkehrswacht Wesel e.V.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de