Joachim Weiss

Fachgebiete/Charakteristika

Joachim Weiss wurde 1960 in Duisburg geboren. Er studierte an der Universität Münster und ist seit 1990 Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht und zusätzlich Notar.

Rechtsanwalt Joachim Weiss ist berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Familienrecht” und “Fachanwalt für Verkehrsrecht”zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Im Familienrecht können Sie den Fachanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Weiss konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Auch bei Fragen des Elternunterhaltes (Ansprüche des Sozialamtes für Heimunterbringung) ist der Familienrechtler ein kompetenter Ansprechpartner.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Herr Weiss Ihnen bei einem Verkehrsunfall mit Rat und Tat zur Seite, bei der Abwicklung von materiellen Schadenpositionen aber auch bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld. Er vertritt Sie als Verteidiger in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und berät sie bei Problemen rund um das Recht der Fahrerlaubnis des Kasko- bzw. Haftpflichtversicherungsrechts. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist Herr Weiss Vertragsanwalt des ADAC und arbeitet hier eng mit der juristischen Zentrale dieser größten deutschen Interessengemeinschaft für Autofahrer zusammen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Joachim Weiss
Lothringer Str. 35
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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