Detlef J. Hellnigk

Fachgebiete/Charakteristika

Detlef Hellnigk wurde 1955 in Oberhausen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft an der Universität Bochum. Seit 1985 hat er die Zulassung als Rechtsanwalt. Herr Hellnigk ist neben allen Amtsgerichten und Landgerichten auch an allen Oberlandesgerichten postulationsbefugt. Er ist Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht.

Herr Hellnigk ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet der Rechtsanwaltskammer jährlich fachspezifische Fortbildung nachweisen.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht ist das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsrecht und die Gestaltung betrieblicher Regelungen, wie Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit, EDV etc. und die Beratung bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Betrieben (Betriebsänderung, Outsourcing, Massenentlassung et cetera) sowie bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen (zu Arbeitszeit, Gestaltung von Arbeitsplätzen, beruflicher Fortbildung, Einsatz neuer Technik, Beschäftigungssicherung und vielem mehr).

Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Hellnigk erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt und Notar die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Hellnigk vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebene und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Detlef J. Hellnigk
Lothringer Str. 35
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (208) 80102111
Telefax
+49 (208) 80102114
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.hellnigk.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de