Sigrid Hempelmann
Fachgebiete/Charakteristika
Sigrid Hempelmann wurde 1974 in Böblingen geboren. Im Anschluss an ihr Studium in Bielefeld verbrachte sie ein Jahr in Neuseeland, wo sie eine international anerkannte Zusatzqualifikation, den LL.M (NZ) erwarb. Bei Bedarf bietet sie daher gern auch eine Rechtsberatung in Englisch an.
Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erhielt Frau Hempelmann 2002. Neben ihrer Kanzleiarbeit ist die Juristin außerdem für ein großes deutsches Wirtschaftsunternehmen tätig.
Ein Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Frau Hempelmann berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu allen Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder nach dessen Beendigung ergeben können. Soll ein Arbeitsvertrag erst geschlossen werden, überprüft sie auf Wunsch ein Vertragsangebot oder fertigt einen eigenen Entwurf nach den Vorstellungen des Arbeitgebers.
Außerdem ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin für die Arbeitnehmervertretung eines Unternehmens. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen als Betriebsratsmitglied kann sie die Mandanten praxisorientiert zum Betriebsverfassungsrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung beraten.
Im Individualarbeitsrecht geht es meist um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, eine Änderungskündigung oder die Aufhebung oder Abwicklung eines laufenden Vertrages. Da bestimmte Regelungen eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitsagentur auslösen können, ist eine anwaltliche Beratung bereits vor Unterzeichnung solcher Regelungen sinnvoll. Mitunter werden auch besondere Kündigungsregeln, die zum Beispiel für Schwerbehinderte und für Mütter im Mutterschutz gelten, nicht beachtet. Gern ist Frau Hempelmann Ihnen zudem behilflich, wenn der Arbeitgeber ein nachteiliges Arbeitszeugnis ausstellt oder die Ausstellung komplett verweigert.
Zunehmend gewinnt auf dem Arbeitsmarkt die Arbeitnehmerüberlassung durch Zeitarbeitsfirmen an Bedeutung. Qualifizierte Mitarbeiter können schnell und saisongebunden eingesetzt werden. Die Anwältin berät Sie über die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes und betreut eine geplante Übernahme der Zeitarbeiter.
Doch nicht nur durch Zeitarbeit, sondern auch durch Betriebsänderung und Betriebsübergang oder durch das sogenannte “Outsourcing” einzelner Betriebsteile ins Ausland ergeben sich rechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter. Gehen qualifizierte Kräfte mit ins Ausland, muss in der Regel nicht nur der Arbeitsvertrag an ausländisches Recht angepasst werden, sondern es ergeben sich auch Auswirkungen auf die sozialrechtliche Absicherung, auf Versicherungen und auf eine bisher geltende Betriebsvereinbarung. Für die Arbeitnehmer stellt sich insbesondere die Frage, ob ein Tarifvertrag weiter gilt oder nicht.
Schließlich berät Frau Hempelmann Betroffene und Unternehmen zum Vorgehen gegen Mobbing im Betrieb. Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich die Juristin, die zu diesem Thema schon während ihres Aufenthaltes in Neuseeland einige Artikel veröffentlicht hat, mit den Abwehrmöglichkeiten, die einem Opfer zur Verfügung stehen. Wichtig ist dabei vor allem das aktive und konsequente Vorgehen gegen Kollegen, von denen man schikaniert wird. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, sobald Sie das Gefühl haben, das Opfer von Mobbing zu sein.
Ein weiterer Schwerpunkt in der täglichen Arbeit der Rechtsanwältin ist das Verkehrsrecht. Auf Wunsch übernimmt sie die gesamte Regulierung nach einem Unfall einschließlich der Korrespondenz mit den Versicherungen. Frau Hempelmann setzt sowohl einen möglichen Schadensersatzanspruch als auch Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder einen Ersatzwagen durch.
Zum Verkehrsrecht zählen außerdem das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht. Während bei einer Ordnungswidrigkeit in der Regel Bußgelder verhängt werden, kann bei einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Straßenverkehr auch der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.
Schließlich umfasst das Beratungsangebot der Anwältin das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Zu ihren Mandanten zählen dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. In der Regel geht es um die Kündigung von Wohnraum und um Streitigkeiten, die bei der Übergabe einer Wohnung nach Ende der Mietzeit auftreten. Häufig sind die Schönheitsreparaturen nicht zur Zufriedenheit des Vermieters ausgeführt worden oder es wird um die Kostenübernahme für eine notwendige Mängelbeseitigung gestritten. Leider nehmen aber auch die Fälle zu, in denen Mieter monatelang ihre Miete schuldig bleiben und der Vermieter eine Räumungsklage erheben muss. Doch auch in einem bestehenden Mietverhältnis können zum Beispiel bei der Nebenkostenabrechnung beide Parteien anderer Auffassung sein. Gern berät Sie die Anwältin zu den umlegungsfähigen Kosten und überprüft eine gestellte Rechnung.
Ihre Mandanten schätzen an Frau Hempelmann besonders ihre ruhige und freundliche Ausstrahlung. Sie nimmt sich grundsätzlich Zeit für die Beratung und klärt gründlich über die Risiken und Erfolgsaussichten eines bestimmten Vorgehens auf.
Um sich für die täglichen Anforderungen ihres Berufes fit zu halten, treibt die junge Anwältin viel Sport. Ihre besondere Vorliebe gilt dabei den Disziplinen des Triathlons.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Sigrid Hempelmann
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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