Antje Janknecht

Kanzlei Sturm & Tietze

Fachgebiete/Charakteristika

Antje Janknecht, geboren 1976 in Oberhausen, absolvierte Ihr Studium der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Daran schlossen sich das Rechtsreferendariat in Düsseldorf sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Oktober 2003 an. Rechtsanwältin Janknecht ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

In der Kanzlei Sturm, Tietze & Janknecht in Bottrop betreut Rechtsanwältin Antje Janknecht die Referate Kauf und Leasing, Verkehrsrecht, Erbrecht, Mietrecht/Pachtrecht sowie Sozialrecht.

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation, und der Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise durch feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch eine Anwältin haben, die Erfahrung im Bereich Leasing hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Janknecht.

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Frau Janknecht hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Rechtsanwältin Antje Janknecht hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Anwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Antje Janknecht gerne hilfreich zur Seite.

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Mit Hilfe des Erbrechts wird bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuern nehmen. Rechtsanwältin Antje Janknecht berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht und Pachtrecht. Dieses regelt zum Beispiel Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Aufgrund ihres hohen Engagements und ihrer Flexibilität ist Frau Janknecht eine zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen des Mietrechts oder des Pachtrechts geht.

Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Janknecht im Sozialrecht umfasst die Bereiche der Rentenversicherung und Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf:
- Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA
- Krankengeld und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
- Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft
- Arbeitslosengeld bei der Bundesanstalt für Arbeit.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Antje Janknecht
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46236 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefax
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http://www.sturm-tietze.de


 
 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de