Kerstin Tietze

Kanzlei Sturm & Tietze

Fachgebiete/Charakteristika

Kerstin Tietze wurde 1966 in Gelsenkirchen geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr–Universität in Bochum. Darauf folgte das Rechtsreferendariat in Essen. Bevor Frau Tietze 1997 zur Anwaltschaft zugelassen wurde, sammelte sie in der Rechtsabteilung der Stadtwerke Essen AG erste juristische Erfahrungen. Rechtsanwältin Tietze ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Kerstin Tietze betreut Sie bei rechtlichen Problemen rund um das Familienrecht, Verkehrsrecht und Pferderecht.

Im Verkehrsrecht geht es vorwiegend um die rechtliche Abwicklung von Schäden, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich anwaltlich vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die diese Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei dem Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handle auch in ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint.

Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Warum? Den Versicherungen geht es zurzeit wirtschaftlich schlecht - Sparen ist also angesagt. Oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich gegen sie nicht zur Wehr setzt.

Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall Rechtsanwältin Kerstin Tietze aufzusuchen, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Die Juristin wird Ihnen helfen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und zu erfahren, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.

Einen ganz speziellen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Pferderecht. Rechtsanwältin Tietze ist privat eine begeisterte Reiterin mit eigenem Pferd. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden und ein regelmäßiges Studium einschlägiger Literatur und Rechtsprechung machen die Juristin zu einer kompetenten Expertin für Ihre Probleme rund um das Pferderecht. Die Problematik beim Pferderecht ist, dass die Vorschriften zum Kaufrecht schlecht auf einen Tierkauf übertragen werden können. Spezielle Kenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin sind hier notwendig, um die Einschränkung des Haftungsrechts für Käufer und Verkäufer aufgrund einer nachvollziehbaren Argumentation gewährleisten zu können.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Kerstin Tietze
Hansastr. 18-20
46236 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2041) 28031
Telefax
+49 (2041) 27405
Homepage
http://www.sturm-tietze.de


 
 

Spezialitäten

Kerstin Tietze wurde 2001 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit werden die vom Familienrecht geregelten Bereiche bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Tietze versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Tietze gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Rechtsanwältin Kerstin Tietze ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de