Joachim Sturm
Fachgebiete/Charakteristika
Joachim Sturm wurde 1958 in Aachen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Jura. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er den Dienst als Rechtsreferendar in Aachen. Herr Sturm wurde 1987 zur Anwaltschaft zugelassen. Heute ist er an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Joachim Sturm übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht und dem Sportrecht.
Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht, aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung, dem ständigen Wandel. Aus diesem Grund begleitet Sie Joachim Sturm durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung (Rentenrecht), Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Das Sportrecht stellt eine sogenannte Querschnittsmaterie dar, das bedeutet, es werden die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateursport und den Breitensport sowie den Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch den Veranstalter, Verein, Verband, Funktionär, Sponsor und Zuschauer. Neben den möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfall oder Foul - wie dem Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, von entgangenem Gewinn und Schmerzensgeld - sind auch Fragen der Vertragsgestaltung der unterschiedlichen Verträge von Bedeutung. Bei der Überprüfung und Gestaltung folgender Verträge steht Ihnen Joachim Sturm gerne mit seinem juristischen Rat zur Seite: Sponsorenvertrag, Veranstaltervertrag, Werbevertrag, Spielervertrag oder Trainervertrag. Im Übrigen steht Ihnen der Jurist bei Problemen rund um Vermarktungsrechte, TV-Rechte, Arbeitsvertrag, Lizenz oder Sportgerichtsverfahren zur Verfügung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Joachim Sturm - Hansastr. 18-20
46236 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2041) 28031
- Telefax
- +49 (2041) 27405

- Homepage
- http://www.sturm-tietze.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Joachim Sturm bearbeitet in der Kanzlei Sturm, Tietze & Janknecht in Bottrop als 1994 von der Rechtsanwaltskammer geprüfter Fachanwalt Mandate aus dem Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Joachim Sturm betreut sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Er berät und vertritt in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Herr Sturm steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Schließlich bietet er Ihnen Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.
Des Weiteren ist Herr Sturm seit 1998 befugt die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die juristische Tätigkeit im Bereich familiärer Problemfälle verlangt eine äußerst einfühlsame und kompetente Beratung. Rechtsanwalt Sturm entwirft für Sie einen Ehevertrag vor der Heirat oder wegen wirtschaftlicher Veränderungen während der Ehe sowie vertragliche Regelungen vor einer geplanten Trennung und Scheidung. Schließlich vertritt er Sie in Gerichtsverfahren im Rahmen der Scheidung sowie den Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und das Sorgerecht und Umgangsrecht betreffend. Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden dabei jederzeit in die Betrachtung einbezogen.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Konstanzer Arbeitskreis für Sportrecht
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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