Christian Küppers

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Im Jahre 1997 entstand die Kanzlei in Oberhausen, sie befindet sich seit 2001 in Oberhausen-Sterkrade. In einer freundlichen Atmosphäre werden Sie von Christian Küppers individuell beraten. Der Rechtsanwalt geht in Ruhe auf Ihr Anliegen ein und sucht mit Ihnen gemeinsam nach einer machbaren Lösung. Dass Herr Küppers juristisch vielseitig bewandert und sehr flexibel ist, zeigt sich schnell beim ersten Gespräch. Er berät Mandanten unter anderem im Sozialrecht, im Strafrecht, im Zivilrecht  sowie bei Insolvenzen. Bei Scheidungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten ist Herr Küppers ein geschätzter Ratgeber.
 
Termine treffen Sie mit Herrn Küppers nach vorheriger Vereinbarung. Die Kanzlei liegt zentral in der Innenstadt von Oberhausen-Sterkrade im fußläufigen Bereich in einem Eckhaus an der Ramgestraße/Bahnhofstraße.
 
Herr Küppers zählt Gläubiger und Schuldner, Unternehmensvertreter und Privatleute, beispielsweise Nachbarn und Eheleute, zu seinen Mandanten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christian Küppers
Ramgestr. 1
46145 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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02 08 / 6 35 88 73
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02 08 / 6 35 88 74
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Fachgebiete/Charakteristika

Seine Zulassung als Rechtsanwalt hat Christian Küppers 1989 erworben. Nachdem er in Freiburg und in Bonn studiert hatte, leistete Rechtsanwalt Küppers im OLG-Bezirk Düsseldorf sein Referendariat ab.
 
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht betreut Herr Küppers Regelinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen. Bei Verbraucherinsolvenzen führt er zunächst einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Ist dieser Versuch nicht von Erfolg gekrönt, wird dann ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt. Rechtsanwalt Küppers berät Sie, ob es Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung oder einer außergerichtlichen Einigung gibt. Bei der insolvenzrechtlichen Beratung gibt es oft Berührungspunkte zum Sozialrecht, zum Arbeitsrecht und zum Strafrecht, oft müssen auch Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts geklärt werden. Christian Küppers ist in diesen Rechtsgebieten ein erfahrener und kompetenter Ratgeber.
 
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht suchen ihn seine Mandanten oft aus einem bestimmten Anlass auf: der Ehescheidung. Auch wenn sich jährlich Tausende von Paaren versprechen, ein Leben lang zusammenzubleiben, so sprechen die realen Scheidungsraten eine ganz andere Sprache. Rechtsanwalt Küppers steht Ihnen im Prozess der Ehescheidung bei und klärt Sie über die zu erwartenden rechtlichen und finanziellen Folgen auf. Er befasst sich mit dem Unterhaltsausgleich und dessen Berechnung sowie der Zuweisung Ihrer Ehewohnung. Im Zuge einer Scheidung sind Fragen zum Unterhalt und Sorgerecht bedeutend. Christian Küppers stellt Ihnen umfassend Möglichkeiten der Regelung vor und berät Sie intensiv.
 
Das Nachbarrecht bildet den dritten Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Küppers. Wer hat sich nicht auch schon einmal mit dem Nachbarn wegen Regelüberschreitungen rund um den Garten gestritten? Wo Menschen so eng nebeneinander wohnen, bleiben Meinungsverschiedenheiten nicht aus. Häufig suchen Privatleute den Rechtsanwalt wegen Grenzbepflanzungen auf. Es kommt vor, dass Nachbarn Bäume zu nahe an die Grenze zum Nachbargrundstück pflanzen und damit einen Streit heraufbeschwören. Christian Küppers prüft für Sie die Rechtslage und stärkt Ihre Position juristisch. Das öffentliche Recht und das Nachbarrecht sind miteinander verkettet. Rechtsanwalt Küppers analysiert für Sie sorgfältig den Sachverhalt und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Außerberufliche Engagements

Christian Küppers ist als Familienvater ebenfalls sehr engagiert. In der örtlichen Grundschule vertritt er als Schulpflegschaftsvorsitzender die Eltern. Er ist mit vielen Belangen der Schule vertraut und sieht in diesem Schulmitwirkungsorgan eine Möglichkeit, die Interessen der Eltern und Schüler offensiv zu vertreten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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