Michael Heinz

Anwaltskanzlei Heinz

Kurzprofil

Die junge aufstrebende Anwaltskanzlei Heinz wurde 2005 von Rechtsanwalt Michael Heinz gegründet. Das Beratungsangebot umfasst das Zivilrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Zu den Mandanten zählen sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Bei Bedarf arbeitet der Rechtsanwalt eng mit Spezialisten verschiedener anderer Fachbereiche zusammen. Eine regelmäßige Kooperation besteht zudem mit der Kanzlei Rechtsanwälte Heinz und Kollegen sowie mit dem Rechtsanwalt Tholl in Essen.

Die Kanzlei befindet sich in dem denkmalgeschützten Gebäude in der Moerser Straße in Meerbusch und verfügt über moderne, repräsentative und großzügige Räumlichkeiten. Dank der guten Anbindung an die Autobahnen A 44, A 52, A 57 und die Bundesstraße B 9 ist die Kanzlei sehr gut mit dem Auto zu erreichen. Es steht kanzleieigene Parkfläche für die Mandanten zur Verfügung und Parkplatzmöglichkeiten finden sich in der Umgebung.

Außerdem befindet sich direkt vor der Kanzlei eine Bushaltestelle der Linien 829 und 830 sowie eine ca. 5 Gehminuten entfernt liegende S-Bahn-Station mit Anbindung an Düsseldorf und Krefeld.

Das Büro ist täglich von 08.30 bis 14.00 sowie montags bis donnerstags von 15 Uhr bis 19.00 Uhr erreichbar. Nach Vereinbarung sind selbstverständlich auch Termine außerhalb dieser Bürozeiten und insbesondere auch samstags möglich. Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in die Kanzlei kommen können oder Firmenkunden bietet Herr Heinz auch entsprechende Hausbesuche an.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Heinz
Moerser Str. 81
40667 Meerbusch
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (2132) 998885
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Homepage
http://www.Anwaltskanzlei-Heinz.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Heinz wurde 1972 in Wipperfürth geboren. Nach seinem Abitur und der Ableistung seines Zivildienstes studierte er an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Nach acht Semestern absolvierte er das erste Staatsexamen und verrichtete seinen Referendardienst im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er Anfang 2002. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Heinz in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Meerbusch tätig, in der er sowohl arbeitsrechtliche als auch allgemeine Zivilrechtsmandate bearbeitete, bis er sich 2005 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, das Ehe- und Familienrecht sowie das Mietrecht und Pachtrecht. Zudem übernimmt Herr Heinz Mandate aus dem privaten Insolvenzrecht - Stichwort außergerichtliche Schuldenbereinigung - und dem öffentlichen Recht. Bei Bedarf kann eine Beratung auch in Englisch erfolgen.

Bei der anwaltlichen Tätigkeit legt der Jurist Wert auf Zuverlässigkeit, Engagement sowie persönliche, praxis- und serviceorientierte Beratung und Vertretung der Mandanten.

Im Arbeitsrecht betreut Herr Rechtsanwalt Michael Heinz sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In der Regel konsultieren ihn die Mandanten nach einer Abmahnung oder Kündigung. Scheitert ein Vermittlungsversuch, vertritt Sie der erfahrene Jurist in einem Kündigungsschutzverfahren. Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Da durch solche Verträge in den meisten Fällen eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitsagentur ausgelöst wird, sollte vor der Unterzeichnung unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen. Vielfach ergeben sich aber auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis rechtliche Probleme, etwa wenn eine Versetzung geplant ist oder eine Gehaltsforderung nicht beglichen, ein Arbeitszeugnis nicht oder unzureichend erteilt wird.

Schließlich betreut der Anwalt Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen im Betriebsverfassungsrecht.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei stellt die Beratung im Ehe- und Familienrecht dar. Dies umfasst insbesondere die Vertretung bei einer Scheidung und allen Folgesachen. So haben in der Regel die gemeinsamen Kinder und der nicht berufstätige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch gerichtet auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht und mitunter das Umgangsrecht muss geklärt werden, und es muss eine Vermögensauseinandersetzung und Hausratsauseinandersetzung vorgenommen werden. Soweit erforderlich setzt der Jurist während einer Trennung die Zuweisung der Ehewohnung durch oder sorgt für den Erlass einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.

Für den Rechtsanwalt steht zunächst immer der Versuch einer einvernehmlichen Regelung im Vordergrund. Auf Wunsch empfiehlt er Ihnen gern auch einen professionellen Mediator und begleitet Sie zu den Sitzungen.

Ähnliche Probleme wie bei einer Scheidung ergeben sich, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft    oder    eine    eingetragene    Lebenspartnerschaft auseinandergesetzt werden soll. Gern informiert Sie Herr Heinz über Ihre Rechte und setzt Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Zunehmend erstreckt sich die außergerichtliche Beratung auch auf Fälle mit Elternunterhalt. Dieser von Kindern gegenüber Eltern geschuldete Unterhalt kann relevant werden, wenn anfallende Pflege- und Heimunterbringungskosten mit den eigenen Einkünften der Eltern nicht getragen werden können.

Schließlich berät der Rechtsanwalt schwerpunktmäßig sowohl Mieter als auch Vermieter im Mietrecht und Pachtrecht. Häufige Streitpunkte sind ausstehende Mietzahlungen, schlecht ausgeführte Schönheitsreparaturen oder die Mietminderung durch den Mieter, zum Beispiel wegen Mängeln der Wohnung oder der Gewerberäume. Regelmäßig berät Herr Heinz außerdem Mieter, deren Betriebskostenabrechnung überhöht ist.

Der Rechtsanwalt vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem Gerichtsverfahren, etwa bei der Erhebung oder der Abwehr einer Räumungsklage.

Das öffentliche Recht umfasst unter anderem das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Im Strafrecht vertritt Herr Heinz Mandanten sowohl in Bußgeldsachen als auch in Strafsachen. In einem Bußgeldverfahren erfolgt die Beratung und Vertretung zum Beispiel bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß oder bei einem Führerscheinentzug. Im Strafrecht übernimmt der Jurist als Wahlverteidiger die Strafverteidigung insbesondere, wenn sich der Beschuldigte in Haft befindet oder anderweitig untergebracht ist.

Herr Heinz betreut Sie bereits im sogenannten Ermittlungsverfahren. Viele Mandanten wissen nicht, dass schon im Vorfeld einer polizeilichen Vernehmung die Beratung durch einen Rechtsbeistand möglich und sinnvoll ist, da die Aussagen bei der Polizei in einem späteren Verfahren verwertet werden können. Herr Heinz übernimmt die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, nimmt Akteneinsicht, soweit dies möglich ist, und verhandelt über eine mögliche Einstellung. Ist ein gerichtliches Verfahren unvermeidlich, erarbeitet er gemeinsam mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie und begleitet diesen während des gesamten Prozesses sowie in einem eventuellen Berufungsverfahren und Revisionsverfahren.

Im Verwaltungsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Michael Heinz gegenüber den verschiedenen Behörden, etwa der Agentur für Arbeit im Arbeitslosenrecht oder der Bußgeldstelle. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind hierbei das Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, das Sozialrecht und das Schulrecht. Zunehmend lassen sich auch Eltern beraten, die den Eindruck haben, ihre Kinder seien in der Schule falsch benotet worden.

Herr Heinz unterstützt Sie bei allen Behördengängen, etwa bei einer Antragstellung, und begleitet Sie zu einer Anhörung. Ist bereits ein Bescheid ergangen, überprüft er diesen auf rechtliche Fehler. Liegen Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung der Behörde vor, legt er Rechtsmittel ein und vertritt Ihre Interessen notfalls im Klageverfahren.

Gern informiert Sie der Rechtsanwalt auch über weitergehende Hilfsangebote anderer Stellen. Droht etwa ein Führerscheinentzug, kann Ihnen Herr Heinz Organisationen empfehlen, mit denen andere Mandanten bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Dies gilt für den Bereich Aufbauseminar und psychologisches Gutachten.

Die Mandanten schätzen an Rechtsanwalt Michael Heinz besonders seine schnelle und zuverlässige Arbeitsweise und seine Fähigkeit, auch schwierigste rechtliche Probleme klar und verständlich zu erklären. Der Jurist verfügt über eine sehr schnelle Auffassungsgabe und kann sich kurzfristig auch in sehr schwierige und unbekannte Rechtsmaterien einarbeiten. Mit viel Einfühlungsvermögen, taktischem Gespür und großem Verhandlungsgeschick gelingt es ihm, Konflikte vielfach bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zu lösen. An dem Anwaltsberuf liebt Rechtsanwalt Michael Heinz besonders den Umgang mit unterschiedlichen Menschen, die Konfrontation mit vielgestaltigen Problemen sowie die Entwicklung von flexiblen und interessengerechten Lösungen.

In seiner Freizeit engagiert sich der verheiratete Jurist im Vorstand in der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung “MIT“ in Meerbusch.  Er ist außerdem Mitglied des Vereins der Meerbuscher Rechtsanwälte. Herr Heinz hat bereits in verschiedenen Tageszeitungen Artikel zu rechtlichen Themen veröffentlicht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de