Astrid Felber

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die moderne Kanzlei ist verkehrsgünstig an der Landshuter Straße am Rande des Einkaufszentrums Gäuboden-Park in Straubing gelegen. Der Bahnhof und das Gericht sind von der Kanzlei aus in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Außerdem stehen Ihnen im Gäubodenpark ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Als Orientierung dient die Postfiliale im gleichen Gebäude. Älteren oder gehbehinderten Mandanten ermöglicht ein Fahrstuhl das problemlose Erreichen der Kanzleiräume.

Die Kanzlei ist von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Besprechungen mit Frau Rechtsanwältin Felber – die auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten möglich sind – erfolgen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Auf Wunsch werden auch gerne Termine außerhalb der Kanzlei  wahrgenommen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Astrid Felber
Landshuter Str. 23
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (9421) 788787
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Fachgebiete/Charakteristika

Frau Rechtsanwältin Felber wurde in Straubing geboren. Im Anschluss an ihr Abitur absolvierte sie das Studium der Rechtswissenschaften und das Referendariat in Regensburg. Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2000 ist Frau Felber als Rechtsanwältin tätig.

Frau Rechtsanwältin Felber ist an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen auftretungsberechtigt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht des DAV. Bei Bedarf erfolgt eine Rechtsberatung auch in Englisch.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt der Anwältin stellt das *Arbeitsrecht* dar. Den entsprechenden Fachanwaltskurs hat Frau Felber, die zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht des DAV ist, bereits erfolgreich beendet.

Streitigkeiten entstehen im Arbeitsrecht vorwiegend um Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsschutz sowie daran anschließend beispielsweise um die Themen Urlaub und Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis und Abgeltung von Überstunden. Ferner geht es um Probleme bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Lohn- und Gehaltszahlung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Tarifvertrag, Probezeit, Abfindung, Abmahnung, Teilzeitbeschäftigung, Recht der Schwerbehinderten und vieles mehr.

Die Kanzlei berät und vertritt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Insoweit besteht keine Festlegung. Die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Felber ist dabei nicht nur auf bereits entstandene Konfliktfälle beschränkt. Vielmehr werden auch Arbeitsverträge und andere Vereinbarungen vor Unterzeichnung geprüft oder entsprechende Verhandlungen rechtlich begleitet.

Außerdem vertritt die Juristin Mandanten bei allen Fragen aus dem *Familienrecht*. Auch hier hat Frau Felber, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist, bereits bei einem entsprechenden Fachanwaltskurs ihre besonderen Kenntnisse nachgewiesen. Hauptsächlich lassen sich Menschen von ihr beraten, die selbst eine Scheidung anstreben oder die ihre Interessen gegenüber ihrem scheidungswilligen Partner fachkundig gewahrt wissen möchten.

Die Vertretung umfasst auf Wunsch alle Folgesachen wie die Geltendmachung von Unterhalt, eine Sorgerechtsregelung für gemeinsame Kinder, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Nicht nur bei der Wahl des Zeitpunktes, zu dem die Scheidung eingereicht werden soll, sondern ebenso bei vielen Folgesachen sind immer auch die Bezüge zum Erbrecht und zum Steuerrecht zu beachten.

Nicht nur bei einer Scheidung ist das Unterhaltsrecht von entscheidender Bedeutung. Gern vertritt Sie die Anwältin auch bei einer Unterhaltsanpassung, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Seite deutlich verändert haben. Beim Kindesunterhalt besteht unter Umständen die Möglichkeit, von staatlicher Seite einen sogenannten Unterhaltsvorschuss zu erhalten, wenn der Kindesvater seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Frau Rechtsanwältin Felber informiert Sie umfassend über einen bestehenden Anspruch und setzt diesen notfalls auch gerichtlich für Sie durch.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das *Verkehrsrecht*. Die Anwältin, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ist, übernimmt auf Wunsch die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung. Ist von dem Unfallgegner nur das Kennzeichen bekannt, ermittelt Frau Felber dessen Namen und alle weitere notwendige Informationen. Ihr erklärtes Ziel ist es, möglichst viel für den Mandanten zu erreichen. Neben Schmerzensgeld und dem Ersatz der Schäden am Fahrzeug ist vielen Unfallgeschädigten zum Beispiel nicht bekannt, dass auch derjenige, der den Haushalt seiner Familie führt, bei einer schweren Verletzung eine Art Verdienstausfall geltend machen kann, nämlich den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Dem Unfallverursacher können ferner die Gutachterkosten und wahlweise die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder für den Nutzungsausfall auferlegt werden.

Doch das Verkehrsrecht umfasst nicht nur die Unfallregulierung, sondern auch die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren, zum Beispiel bei Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverletzung. Gern berät Sie die Anwältin nach Akteneinsicht über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen einen Bußgeldbescheid.

Außerdem vertritt Frau Rechtsanwältin Felber Sie in einem möglichen strafrechtlichen Verfahren, wenn etwa nach der Feststellung von Alkohol oder Drogen am Steuer oder nach einer Unfallflucht empfindliche Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder bereits eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist.

Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese im Regelfall auch die Kosten der Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Schließlich ist Ihnen die Anwältin bei allen Fragen aus dem *Versicherungsrecht* behilflich. Die Beratung und Vertretung umfasst hier beispielsweise die Gebiete Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung. Allen gemein ist die häufige Weigerung der Versicherungsträger, im Schadensfall die Regulierung zu übernehmen. Frau Rechtsanwältin Felber führt daher auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und kümmert sich um die Beiholung notwendiger Gutachten, zum Beispiel eines Arztgutachtens zum Nachweis einer Berufsunfähigkeit.

Schließlich steht die erfahrene Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als *Allgemeines Zivilrecht* bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt, z.B. Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz -- die Anwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Kapitalanlage, z.B. einem Immobilienfonds, wünschen oder Schadensersatzansprüche gegen den Anlagevermittler oder die Beteiligungsgesellschaft wegen mangelhafter Aufklärung durchgesetzt werden sollen.

Frau Rechtsanwältin Felber ist außerdem berechtigt, die Bezeichnung *Fachanwältin für Steuerrecht* zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Um für ihre Mandanten im Hinblick auf Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, legt die Juristin besonderen Wert auf Fort- und Weiterbildungen.

Durch ihr Engagement und ihr Durchsetzungsvermögen vertritt Rechtsanwältin Felber ihre Mandanten außergerichtlich und vor Gericht sachgerecht und erfolgsorientiert. Sie ist dabei bemüht, dort, wo dies sinnvoll ist, Fälle nach Möglichkeit bereits außergerichtlich einer interessengerechten -- schnelleren und oftmals kostengünstigeren - Lösung zuzuführen. Wo eine außergerichtliche Beilegung nicht möglich ist, vertritt Frau Felber die Interessen ihrer Mandanten entschieden bei Gericht, notfalls bis zur letzten Instanz.

Durch die ehrliche Darstellung der Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird der Mandant in die Lage versetzt, eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Vorgehensweise zu treffen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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