Petra Wichmann-Reiß

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde 1995 als Einzelkanzlei von der Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiss gegründet. Sie steht sowohl Privatleuten als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen des täglichen Lebens beratend zur Seite. Besondere Schwerpunkte von Frau Wichmann-Reiss sind dabei das Arzthaftungsrecht, das Mietrecht, das Reiserecht sowie das Arbeitsrecht und das allgemeine Zivilrecht. Sofern dies erforderlich sein sollte, empfiehlt Ihnen die Anwältin gern auch einen kompetenten Kollegen aus einem anderen Fachgebiet.

Das Büro ist am Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. Nach Vereinbarung sind selbstverständlich auch Termine außerhalb dieser Zeiten möglich.

Bei Anfahrt mit der U-Bahn steigen Sie bitte an der Station “Mundsburg” aus. Vom U-Bahnhof erreichen Sie die Kanzlei innerhalb von fünf bis zehn Minuten bequem zu Fuß. Schräg gegenüber vom Kanzleigebäude ist außerdem eine Bushaltestelle. Möchten Sie mit dem Auto kommen, stehen Ihnen auf beiden Seiten der Straße ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Petra Wichmann-Reiß
Herbert-Weichmann-Str. 7
22085 Hamburg Nord
Deutschland

Telefon
+49 (40) 22632090
Telefax
+49 (40) 226320999
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Petra Wichmann-Reiss wurde 1957 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur und einem abgeschlossenen Volkswirtschaftsstudium studierte sie Rechtswissenschaften. Im Anschluss an ihr zweites Examen arbeitete Frau Wichmann-Reiss zunächst in einem Krankenhaus, bis sie sich 1995 als Rechtsanwältin selbständig machte. Neben dem Beruf war sie viele Jahre lang als Dozentin an verschiedenen Berufsschulen tätig.

(Arzthaftungsrecht)
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Anwältin ist das Arzthaftungsrecht. Alle Beteiligten in einem Behandlungsverhältnis, Arzt, Patient oder Krankenhaus, können an einem Rechtsstreit beteiligt sein. Dabei geht es in der Regel um einen Beratungsfehler im Vorfeld einer medizinischen Behandlung oder um einen klassischen Kunstfehler bei einem chirurgischen Eingriff oder in der Geburtshilfe. Zunehmend lassen sich aber auch Menschen, die sich einer Schönheitsoperation unterzogen haben, rechtlich beraten.

Frau Wichmann-Reiss verschafft sich nach der Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht zunächst anhand der Patientenakte einen Überblick über den Behandlungsablauf. Auf dieser Basis berät sie die Mandanten und stimmt das weitere Vorgehen mit ihnen ab.

Die erfahrene Anwältin nimmt sich grundsätzlich sehr viel Zeit für jeden Mandanten. Mit viel Einfühlungsvermögen erfragt sie die notwendigen Informationen und bespricht die Erfolgsaussichten mit Ihnen.

Die für die Einschätzung der Chancen einer Klage notwendigen medizinischen Kenntnisse erwirbt die Anwältin unter anderem bei regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen, die speziell für Ärzte angeboten werden. Bevor sie ihre Kanzlei eröffnete, war sie in einem Krankenhaus tätig, so dass sie die Organisation und die richtigen Ansprechpartner kennt. Frau Wichmann-Reiss engagiert sich außerdem in der “Stiftung Gesundheit”.

Wenn ein Anspruch begründet ist, muss der Arzt zunächst den materiellen Schaden ersetzen. Der Schadensersatz umfasst sowohl einen Verdienstausfall als auch angefallene Kosten für Verbandsmaterial oder Fahrtkosten. Wird der Patient durch die falsche Behandlung erwerbsunfähig, kann sogar eine Verpflichtung zur Zahlung einer Rente bestehen. Hat der Patient einen sogenannten immateriellen Schaden erlitten, hatte er zum Beispiel aufgrund der falschen Behandlung starke Schmerzen, so hat er außerdem einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Neben der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches, die meist sehr langwierig ist, informiert Sie die Anwältin auch ausführlich über die Möglichkeit der einvernehmlichen Klärung der Auseinandersetzung vor einer sogenannten Schlichtungsstelle. Auf Wunsch übernimmt sie den gesamten Schriftwechsel mit den Versicherungen und der gegnerischen Partei.

(Mietrecht)
Ein weiterer Schwerpunkt der Anwältin ist das Mietrecht. Sie berät sowohl Mieter als auch Vermieter zu allen rechtlichen Fragen, die sich bei einem bestehenden Mietverhältnis oder nach dessen Beendigung ergeben können. Überwiegend geht es dabei um die Kündigung und die Rückgabe einer Wohnung oder von Gewerberäumen. Häufig wird nach dem Auszug über den Zustand der Räume gestritten und über die notwendigen Renovierungskosten. In vielen Fällen wird auch die geleistete Kaution nicht rechtzeitig zurückgezahlt. Die erfahrene Anwältin versucht zunächst, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Ist eine Einigung nicht möglich, setzt Sie Ihren Anspruch gerichtlich durch.

(Reiserecht)
Frau Wichmann-Reiss ist außerdem Ihre kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die eigentlich schönste Zeit des Jahres geht, nämlich den Urlaub. Die erfahrene Anwältin vertritt Sie sowohl gegen den Reiseveranstalter, die Deutsche Bahn oder eine Fluggesellschaft und macht Ihre Ansprüche geltend.

Aufgrund einer mittlerweile sehr umfangreichen Rechtsprechung informiert Sie die Anwältin über Ihre Erfolgsaussichten, einen Reisepreis zu mindern und Geld zurückzufordern, oder über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von einer Reise zurücktreten zu können.

Eine Minderung kann zum Beispiel dann gerechtfertigt sein, wenn die Unterkunft schlechter als im Vertrag beschrieben war oder wenn Lärm im Hotel oder ein schmutziger Strand das Urlaubsvergnügen getrübt haben. Schwieriger ist es in der Regel, aufgrund einer schlechten Verpflegung eine Reisepreisminderung durchzusetzen. Ist das Gepäck verloren gegangen, auf dem Transport beschädigt worden oder zu spät angekommen, vertritt Frau Wichmann-Reiss Sie gegenüber der Fluggesellschaft.

Mitunter streiten Reisende und Reiseunternehmen aber auch über einen Reiserücktritt. Dabei ist ein häufiger Streitpunkt, ob bei Naturkatastrophen tatsächlich eine sogenannte höhere Gewalt vorliegt. Auch politische Entwicklungen, etwa ein Anschlag auf Touristen am geplanten Urlaubsort, berechtigen in der Regel zum Rücktritt von der Reise.

(Arbeitsrecht)
Frau Wichmann-Reiss berät außerdem Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Nicht nur nach einer Kündigung, sondern auch bei einem laufenden Arbeitsverhältnis können sich vielfältige Fragen ergeben. Gern berät Sie die Anwältin über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, auch vor dem Arbeitsgericht.

(Vertragsrecht)
So mancher Vertrag lässt sich selbst von Juristen nicht so leicht in ein bestimmtes Rechtsgebiet einordnen. Die Anwältin berät Sie daher auch zu allen Verträgen des täglichen Lebens. Das kann zum Beispiel ein Vertrag mit einem Handwerker sein oder ein Kaufvertrag. Doch auch ein Vertrag mit einer Bank oder ein Ehevertrag kann Gegenstand der Beratung sein.

Frau Wichmann-Reiss überprüft auf Wunsch für Sie bereits im Vorfeld ein Vertragsangebot. Ist ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt worden, setzt die Anwältin Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich, notfalls aber auch vor Gericht durch.

Besonders wichtig ist der Rechtsanwältin, dass sich Frauen beraten lassen, die glauben, aus formellen Gründen unterschreiben zu müssen, wenn der Partner einen Kredit bei einer Bank aufnimmt oder ein Auto kauft. Denn in der Regel geht die Frau mit ihrer Unterschrift eine jahrelange, umfangreiche Verpflichtung gegenüber der Bank oder einem Autohaus ein, ohne selbst ein Recht auf die Nutzung oder das Eigentum zu erlangen.

Frau Wichmann-Reiss schätzt an ihrem Beruf besonders die Möglichkeit, Menschen helfen zu können. Ihre Mandanten schätzen ihr Einfühlungsvermögen und ihre Fähigkeit, selbst komplizierte Dinge einfach und verständlich zu erklären. Da die Anwältin sich nicht auf einzelne bestimmte Rechtsgebiete konzentriert, ist eine umfassende Beratung auch bei Problemen, die hier nicht genannt wurden, gewährleistet.

Ihre Freizeit verbringt die verheiratete Mutter einer Tochter am liebsten mit ihrer Familie. Sie geht gern ins Theater und besucht Konzerte. Mit ihrem Mann teilt sie die Leidenschaft für das Tanzen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

2572 Zugriffe seit dem 21.01.2006