Ilka Achilles-Horas
Kurzprofil
Die Kanzlei der Einzelanwältin Ilka Achilles-Horas liegt im Frankfurter Stadtteil Dornbusch zwischen Bürgeramt und Hessischem Rundfunk. Die U-Bahnstation Dornbusch ist zu Fuß in 5 Minuten zu erreichen, Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Gebäude.
Die Kanzlei befindet sich im Erdgeschoss und ist auch behindertengerecht ausgestattet.
In den Bürozeiten montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr vereinbart das Sekretariat gerne Beratungstermine. Bei Bedarf können diese auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort bei den Mandanten stattfinden.
Rechtsanwältin Achilles-Horas hat eine Zulassung bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und auch Oberlandesgerichten. Für internationale Rechtsstreitigkeiten bestehen persönliche Kontakte zu Rechtsanwälten in Großbritannien, Frankreich und Spanien.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ilka Achilles-Horas - Carl-Goerdeler-Str. 3 - 5
60320 Frankfurt am Main Dornbusch / Ginnheim
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 56807424/22
- Telefax
- +49 (69) 56807511

Fachgebiete/Charakteristika
Frau Achilles-Horas studierte in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften und gründete 1988 ihre eigene Kanzlei. Sie korrespondiert fließend in Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch und Grundkenntnisse in Spanisch.
Sie gehörte 1996 zu den ersten Rechtsanwälten in Frankfurt, die nach Abschluss einer zusätzlichen Ausbildung berechtigt waren, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Im Jahr 2000 ließ sie sich von der Anwaltsakademie darüber hinaus zur „Mediatorin“ ausbilden.
Im Jahr 2005 schloss sie die Fachanwaltsausbildung im Erbrecht an, ist jetzt auch Fachanwältin für Erbrecht.
Im Familienrecht berät Sie Frau Achilles-Horas in allen mit einer Trennung und Ehescheidung aufkommenden Fragen – Kindesunterhalt, Sorgerecht, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung, Zugewinn. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die außergerichtliche Einigung durch Ehevertrag.
Mediationen führt Frau Achilles-Horas im Familienrecht, Erbrecht und auch im Arbeitsrecht durch.
Im Erbrecht erfolgt die Beratung bei allen Fragen zum Nachlass, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsanspruch, zur Errichtung eines Testamentes, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Auch lebzeitige Regelungen auf den Todesfall, insbesondere Unternehmensnachfolge, gehören zum Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Achilles-Horas.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im internationalen Familien- und Erbrecht.
Spezialitäten
Ilka Achilles-Horas ist ausgebildete Mediatorin. Mediation stellt eine außergerichtliche Konfliktbearbeitung dar. Dabei erarbeiten die Beteiligten eigenverantwortlich und gemeinsam eine Regelung oder eine Lösung des Konflikts. Aufgabe der Mediatorin hierbei ist, Lösungswege zu individuellen und rechtsverbindlichen Vereinbarungen aufzuzeigen. Außerdem hilft Frau Achilles-Horas den Konfliktparteien, sich auf die zu regelenden Fragen zu konzentrieren, wenn Beziehungs- und Sachfragen durcheinander geraten.
Konflikte im Weg einer Mediation zu lösen, hat viele Vorteile gegenüber langwierigen Gerichtsprozessen. Der Zeitaufwand ist deutlich geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Die Beteiligten haben selbst die Kontrolle über das Ergebnis, sind also nicht der richterlichen Entscheidung unterworfen. Durch die selbständige und gemeinsame Erarbeitung der Problemlösung stellt sich eine größere Zufriedenheit und ein besseres Verständnis des Ergebnisses ein. Für die Beteiligten erscheint die Lösung folglich gerechter als ein streitiges Urteil.
Besonders erfolgreich ist die Mediation im Bereich Familienrecht. Bei Fragen zu Ehescheidung, Ehevertrag oder Unterhaltszahlungen lassen sich gemeinsam oft dauerhafte Lösungen erarbeiten.
Im Erbrecht ist eine Mediation sinnvoll, beispielsweise bei Problemen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge.
Auch bei Konflikten im Bereich Arbeitsrecht werden durch Mediation gute Erfolge erzielt. Hier werden oft sehr schnell einvernehmliche Lösungen gefunden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
2592 Zugriffe seit dem 21.01.2006


