Nadine Bsonek

Fachgebiete/Charakteristika

Nadine Bsonek, geboren 1978 in Merseburg, studierte er an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Darauf folgten das Rechtsreferendariat in Chemnitz sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Februar 2004. Frau Bsonek verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Russisch und Französisch.

An ihrem Beruf reizen die Juristin der Kontakt zu Menschen sowie die damit verbundene Möglichkeit, diesen in rechtlichen Notsituationen zu helfen. Als ihre größte Stärke sieht Frau Bsonek ihr Durchsetzungsvermögen sowie ihren gesunden Ergeiz.

Rechtsanwältin Nadine Bsonek berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schuldrecht, Kaufrecht und im Leasingrecht.

Frau Bsonek ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Frau Bsonek hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Rechtsanwältin Nadine Bsonek hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Anwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Frau Bsonek gerne hilfreich zur Seite.

Das Versicherungsrecht ist hauptsächlich Vertragsrecht. Eine Versicherung wird als Vertrag zwischen denen am Versicherungsvertrag Beteiligten abgeschlossen. Ob Sie nach einem Verkehrsunfall Regulierungshilfe benötigen, aus privater oder betrieblicher Haftpflichtversicherung Ansprüche geltend machen oder Ihre Reiserücktrittsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung nicht zahlen will, Rechtsanwältin Nadine Bsonek steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation und die Möglichkeit der Kündigung, beispielsweise feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch eine Anwältin haben, die Erfahrung im Bereich Kfz-Leasing hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Bsonek.


 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Nadine Bsonek
Jüdenstraße 26
06667 Weißenfels
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Telefon
+49 (3443) 200041
Telefax
+49 (3443) 200042
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

1140 Zugriffe seit dem 17.01.2006