Hans-Jürgen Zschietzschker

Fachgebiete/Charakteristika

Hans–Jürgen Zschietzschker wurde 1953 in Bitterfeld geboren. Der Diplom-Jurist studierte an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Vor der Kanzleigründung am 01.12.1991 war Herr Zschietzschker von 1978 bis 1990 als Justiziar, also als Leiter der Rechtsabteilung, in einem Betrieb mit ungefähr 1.500 Mitarbeitern tätig. Im August 1991 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Zschietzschker ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Russisch.

Der Reiz seines Berufs liegt für den Juristen in der Vielseitigkeit, die jegliche Routine ausschließt. Zudem schätzt er den täglichen Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen und das Lösen deren rechtlicher Probleme. Dabei sieht er sein Verhandlungsgeschick als seine größte Stärke an.

Rechtsanwalt Hans–Jürgen Zschietzschker übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht sowie aus dem allgemeinen Strafrecht.

Im Arbeitsrecht berät und begleitet Sie Herr Zschietzschker beim Arbeitsvertrag und dessen Abschluss, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei allen im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses im Betrieb auftauchenden Rechtsproblemen. Darüber hinaus führt er für Sie Verhandlungen im Rahmen des lnteressenausgleichs und bei der Erstellung eines Sozialplans und berät Sie in allen weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Schließlich bietet er Ihnen Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Zschietzschker die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Zschietzschker auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Hans-Jürgen Zschietzschker
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Spezialitäten

Rechtsanwalt Hans–Jürgen Zschietzschker ist ein Spezialist der Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Hier ist der Jurist auch als Syndikus des ADAC tätig. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Zschietzschker über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Zschietzschker kompetent beraten und betreut.

Als weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Versicherungsrecht zu nennen. Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung ist Hans–Jürgen Zschietzschker bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut.

Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht des DAV
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband

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