Matthias Wahl
Kurzprofil
Matthias Wahl ist seit 1993 als Einzelanwalt in Weißenfels tätig. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Strafrecht ist vor allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der vielseitige Jurist berät Sie bei Fragen zum Inkasso, zur Unfallabwicklung und zu Ordnungswidrigkeiten. Auch bei Ehescheidung und erbrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Wahl wenden. Herr Wahl berät Sie auch zu Hause oder in Ihrem Unternehmen umfassend und praxisorientiert.
Die Kanzlei liegt in der Innenstadt, in der Nähe der Beuditzschule und 300 Meter vom Amtsgericht entfernt. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Klienten der Kanzlei Wahl sind mittelständische Unternehmen und Privatleute.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Matthias Wahl - Beuditzstraße 38
06667 Weißenfels
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (3443) 302806
- Telefax
- +49 (3443) 303174

Fachgebiete/Charakteristika
Matthias Wahl wurde 1958 geboren und studierte an der Universität in Köln Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er an verschiedenen Stationen im Landgerichtsbezirk Köln. Herr Wahl korrespondiert auch in Englisch.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht wickelt Herr Wahl Unfälle ab und kümmert sich um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen. Schmerzensgeldforderungen bei erlittenem Personenschaden prüft Rechtsanwalt Wahl für Sie. Auch das Gespräch mit der gegnerischen Unfallversicherung und der Werkstatt führt Herr Wahl für Sie. Wenn ein Haftungsstreit ansteht, werden von Matthias Wahl die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Versicherung des Unfallgegners übernimmt bezüglich des zu regulierenden Schadens die Anwaltskosten. Das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht sind oft nicht zu trennen. Ein Unfall kann schnell zu einem Schock führen, der den Fahrer veranlasst zu flüchten, ohne die Folgen zu kalkulieren. Rechtsanwalt Wahl hat Erfahrung mit Situationen wie dieser und unterstützt Sie mit Rat und Tat.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht berät Matthias Wahl Mandanten aus verschiedenen Anlässen. Zum einen beschäftigen ihn klassische Ordnungswidrigkeitsdelikte aus dem Straßenverkehr. Geschwindigkeitsübertretung, das Überfahren einer roten Ampel, der Verstoß gegen das Abstandsgebot sind Vorwürfe, die er für seine Mandanten prüft und gegen die er gegebenenfalls Einspruch einlegt. Zum anderen vertritt er Mandanten, die mit dem Umweltrecht in Konflikt geraten sind, etwa durch unsachgemäße Lagerung von Abfällen oder eine unklare Abfallbezeichnung. Häufig gehen das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verwaltungsrecht in der Praxis des Rechtsanwaltes fließend ineinander über.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Forderungseinzug vertritt Herr Wahl in erster Linie mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Privatleuten ist oftmals schlecht, diese bedürfen einer nachdrücklichen Erinnerung an ihre Pflichten. Herr Wahl vertritt die Interessen seiner Mandanten mit Sorgfalt und Nachdruck. Das offizielle Schreiben des Rechtsanwaltes, in welchem er die möglichen Konsequenzen mitteilt, bewirkt häufig einen schnellen Zahlungseingang.
Matthias Wahl ist Fachanwalt für Strafrecht und Verwaltungsrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel “Fachanwalt” zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Im Strafrecht befasst sich Rechtsanwalt Wahl gleichermaßen mit Fällen aus dem Jugendstrafrecht und dem Erwachsenenstrafrecht. Strafrecht bedeutet nicht immer ein Kapitalverbrechen oder eine wilde Schlägerei. Einen Diebstahl aus jugendlichem Leichtsinn vertritt der Volljurist genauso professionell, wie er Sie bei einer lückenhaften Steuererklärung vertritt. Sind Sie nach dem Feierabendbier in eine Verkehrskontrolle geraten? Holen Sie sich bei Herrn Wahl juristischen Beistand und bewahren Sie Ruhe. Zusammen mit dem Rechtsanwalt können Sie die Situation zum Guten wenden und wieder optimistisch in die Zukunft blicken.
Im Verwaltungsrecht tangieren seine Mandate häufig das Umweltrecht und das Beitragsrecht. Öffentliche Abgaben und von Kommunen geforderte Gebühren, die Bürger und Anlieger aufbringen sollen, sind Gegenstand seiner Tätigkeit im Verwaltungsrecht.
Im Interessenschwerpunkt privates Erbrecht macht Rechtsanwalt Wahl für seine Mandanten Erbansprüche geltend und gestaltet die Erbfolge durch einen Erbvertrag. Eine frühzeitige Planung der Erbfolge erspart allen Beteiligten mögliche spätere Unannehmlichkeiten.
Im Familienrecht berechnet Matthias Wahl den Zugewinnausgleich und befasst sich mit dem Unterhaltsrecht und der klaren Regelung des Sorgerechts. Für die Betroffenen ist die Durchsetzung der verbindlichen Einhaltung von Beschlüssen im Zuge der Ehescheidung eine Erleichterung im Alltag.
Herr Rechtsanwalt Matthias Wahl ist Mitbegründer der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt und hat am Landgerichtsbezirk Halle mit anderen Kollegen einen strafrechtlichen Notdienst aufgebaut. Herr Rechtsanwalt Wahl ist darüber hinaus Mitbegründer des Rotary Clubs Weißenfels, sowie Vorsitzender des Vereins Haus und Grund e.V. Weißenfels.
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