Harald Grunke
Kurzprofil
Harald Grunke wurde 1954 in Berlin geboren. Er studierte Jura an der dortigen Freien Universität und leistet seinen Referendardienst ebenso in der Bundeshauptstadt. Seit September 1982 hat der Volljurist die Zulassung zum Rechtsanwalt. Herr Grunke ist überdies an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und kann gute Kenntnisse in Englisch und Französisch vorweisen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Harald Grunke - Residenzstraße 32
13409 Berlin - Reinickendorf
Berlin
Deutschland
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- +49 (30) 49856680
- Telefax
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Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Harald Grunke ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht können Sie den Fachanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Harald Grunke konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben.
Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Grunke seit mehr als 20 Jahren als Verteidiger, Vertreter von Opfern und Zeugen beratend tätig.
Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen wie Einbruchdiebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hehlerei, Urkundenfälschung, Nötigung et cetera. Schwere Straftaten sind Verbrechen und werden mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Hierbei handelt es sich um das Kapitalstrafrecht. Herr Grunke übernimmt Mandate, die das Leben gefährdende Delikte betreffen wie Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung, räuberische Erpressung und so weiter. Auch bei Sexualdelikten - sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und so weiter - können Sie auf die Hilfe des Strafverteidigers zählen. Harald Grunke übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand. Als Opfer haben Sie die Möglichkeit, als Nebenkläger aktiv am Prozess teilzunehmen, Fragen und Anträge zu stellen und Akteneinsicht zu erhalten.
Sie können den Rechtsanwalt ebenso mit Ihrer Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht (BTMG) betrauen.
Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als eigentlich unbescholtener Bürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Strafrechtler Grunke notwendig machen.
Im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Harald Grunke zur Seite bei Vorwürfen wegen Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Steuer. Er klärt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit den Behörden um Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr), Fahrverbot (maximal drei Monate), Auflage oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Er verteidigt seine Mandanten auch bei Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht), fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Wenn Sie von solchen Vorwürfen durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen werden durch das Engagement von Herrn Grunke auf ein erträgliches Maß reduziert.
Auch im Wirtschaftsstrafrecht wird Rechtsanwalt Grunke anwaltlich tätig. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei einem Vorwurf wie Anlagebetrug, Sozialabgabenverstoß, Besitz, Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware, Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht und so weiter. Er übernimmt Ihre Verteidigung bei einer Konkursstraftat und berät Sie im Wirtschaftsstrafverfahren.
Außerdem steht er für Jugendliche und Heranwachsende als Strafverteidiger mit fundierten Kenntnissen im Jugendstrafrecht zur Verfügung.
Der Volljurist schätzt an seiner anwaltlichen Tätigkeit den täglichen Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, anderen Menschen bei der Bewältigung ihrer juristischen Probleme behilflich zu sein. Klienten von Harald Grunke schätzen seine Stärke in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Über einen juristisch exakten Schriftverkehr hinaus hat er in der mündlichen Verhandlung und im persönlichen Kontakt mit Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten feinfühliges Geschick und hohe Treffsicherheit in der Argumentation.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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