Gerhard Ilg
Kurzprofil
Die Kanzlei Ilg wurde 2003 von Gerhard Ilg in Straubing gegründet. Zu ihrer Klientel zählen Privatleute ebenso wie kleine und mittelständische Betriebe. Rechtsanwalt Ilg ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Kanzlei finden Sie im Zentrum der Stadt, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Falls Sie mit dem PKW anreisen möchten, besteht die Möglichkeit, in der Bahnhofstraße kostenfrei (Parkscheibe) zu parken. Darüber hinaus ist gegenüber dem Kanzleigebäude eine Bushaltstelle.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr vereinbart das Sekretariat gerne Beratungstermine. Bei Bedarf sind diese auch außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Gerhard Ilg
- Bahnhofstraße 9 / III
94315 Straubing
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9421) 962580
- Telefax
- +49 (9421) 962581

Fachgebiete/Charakteristika
Gerhard Ilg wurde 1953 in Straubing geboren und studierte von 1977 bis 1982 an der Universität in Regensburg Jura. Den Referendarsdienst absolvierte er bis 1986 am Amtsgericht, Landratsamt und in einer Kanzlei in Straubing sowie am Landgericht in Regensburg. Nachdem er 1987 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, trat er einer Kanzlei in Straubing bei, in welcher er bis zur Gründung der eigenen Kanzlei im Jahre 2003 als Rechtsanwalt tätig war.
Rechtsanwalt Gerhard Ilg berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. Darüber hinaus hat er seine Interessen auf das Arbeitsrecht und das Forderungsmanagement gelegt.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Herrn Ilg erstreckt sich über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Das Zivilrecht regelt den Schadenersatzanspruch bei einem Verkehrsunfall (Geltendmachung und Durchsetzung), wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden oder Verdienstausfall.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben – hierzu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß – werden ebenfalls von Rechtsanwalt Gerhard Ilg bearbeitet.
Das Verkehrsstrafrecht tritt dagegen in Kraft, wenn es sich um Verstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsachen gelten.
Die Klienten werden von Gerhard Ilg gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins vertreten, auch wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.
Unter das Familienrecht fallen die Themenschwerpunkte Ehescheidung und Folgesachen, wozu wiederum Sorgerecht, Umgangsrecht, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Vermögensauseinandersetzungen zu zählen sind. In diesem Zusammenhang werden die Klienten von Herrn Ilg nicht nur vor den Familiengerichten vertreten, sondern auch außergerichtlich beraten.
Das Familienrecht weist viele Berührungspunkte mit dem Erbrecht auf, welches eine weitere Stärke des Rechtsanwalts ist. So betrifft das Erbrecht die Erbgestaltung, worunter der Entwurf von Testament, Erbvertrag und Ehevertrag fällt. Bei Erbauseinandersetzungen wird ebenfalls das Erbrecht herangezogen. Es regelt zum Beispiel Streitigkeiten über Pflichtteil und Pflichtteilergänzung. Ferner berät und vertritt Gerhard Ilg Mandanten bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften.
Das Strafrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, da hier sämtliche Strafsachen geregelt werden. Diese reichen vom leichten Delikt wie Diebstahl bis hin zur schweren Kriminalität, worunter Kapitaldelikte, Tötungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Straftaten im Straßenverkehr fallen.
Ferner bearbeitet Herr Ilg Mandate aus dem Jugendstrafrecht, welches ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren - und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren - darstellt.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt der Jurist sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen Angelegenheiten. Er ist der geeignete Ansprechpartner bei allen Fragen zu Kündigungsschutz, Zeugnis, Abfindung, Abmahnung, Lohnanspruch sowie Urlaubsanspruch.
Einen weiteren Interessenschwerpunkt von Herrn Ilg stellt das Forderungsmanagement dar, in welchem er das Forderungsinkasso und die Forderungsaufstellung bearbeitet. Unter dem Forderungsinkasso sind die Beratung und die Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen sowie bei der sich gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen. Ferner regelt er die Formbezifferung und die Formberechnung bei vorhandenen Titeln.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


