Michael Beneke

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Michael Beneke studierte an der Universität Münster und ist seit 1998 Rechtsanwalt. Bereits während seines Referendariats war er nebenberuflich für einen Strafverteidiger tätig. Er ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandes-gerichten auftretungsberechtigt. Er besitzt eine Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Steuerrecht. Außerdem spricht er Spanisch und Englisch fließend und ist Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e.V.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerstrafrecht sowie das Jugendstrafrecht. Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt bei den Ordnungs-widrigkeiten.

Gerade in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten ist eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe besonders wichtig. Da eine Vielzahl aller Ermittlungsverfahren von der Steuerfahndung oder von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt werden, ohne dass es zu einer Anklageerhebung vor einem Gericht kommt. Gerade im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gibt es für den Strafverteidiger noch zahlreiche Möglichkeiten, auf den  Verfahrensgang Einfluss zu nehmen, um Mandanten so effektiv zu verteidigen. Hier sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Beneke, der sowohl den Fachanwalt für Strafrecht als auch den Fachanwalt für Steuerrecht besitzt, aufgrund seiner fachübergreifenden Spezialkenntnisse, in den richtigen Händen.

Das deutsche Wirtschaftstrafrecht hat in der jüngeren Zeit immer mehr an praktischer Bedeutung gewonnen. Zugleich werden die Zusammenhänge immer komplexer. Die Unübersichtlichkeit des Stoffes resultiert wesentlich aus der Abhängigkeit der Sanktionstatbestände und Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts und zugleich aus dem wachsenden Einfluss des europäischen Rechts, dessen Komplexität seinerseits ständig zunimmt. Konkret kommt das Wirtschaftsstrafrecht zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte und „einfachen“ Betrug im Unternehmensbereich geht. Auch als „Normalbürger“ können Sie im Wirtschaftsstrafrecht schneller als Ihnen lieb ist, anwaltliche Hilfe bedürfen. Schon eine falsche Buchführung oder eine falsche Bilanzierung können schnell zu einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung führen. Hier ist neben strafrechtlicher Taktik vor allem auch wirtschaftliches Verständnis gefordert.

Letzeres ist auch von Nöten, wenn es um sogenannte Unternehmens- oder Verbandsgeldbußen im Ordnungswidrigkeitenrecht geht. Dieses enthält seit 1968 eine allgemeine Regelung, welche das ermöglicht, was als Rechtsfolge mit Strafqualität bisher nicht vorgesehen ist: Die Verhängung einer ahndenden Geldsanktion gegen eine überpersonale Einheit, einen Personenverband als solchen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) spricht von einer „Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, die Wissenschaft zumeist von der Verbandsgeldbuße oder Unternehmensgeldbuße“. Diese Geldbuße kann indes nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung nicht nur in Anknüpfung an eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Rechtsfolge einer Straftat festgesetzt werden. Der Kreis von Unternehmensträgern, gegen den sich die Unternehmensgeldbuße richten kann, war ursprünglich begrenzt; er ist jedoch 2002 erheblich erweitert worden. Die Festsetzung der Verbandsgeldbuße setzt zudem voraus, dass eine natürliche Person in einer gesetzlich definierten Leitungsfunktion für diesen Verband eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, die bestimmten Anforderungen genügt; auch dieser Personenkreis ist 2002 wesentlich ausgeweitet worden. Diesem steht Herr Rechtsanwalt Beneke gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Das Jugendstrafrecht schließlich ist ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Beneke, der selbst einen minderjährigen Sohn hat. Hier sind fachspezifische Kenntnisse besonders wichtig, da die von Jugendstrafverfahren Betroffenen, wie der Name schon sagt, Jugendliche und Heranwachsende sind, bei denen die Verfahren teilweise richtungsweisend für den weiteren Verlauf ihres Lebens sind. Immer öfter geraten Jugendliche, auch sogenannte Intensivtäter in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Internet, Gruppenzwänge, Neugierde bezüglich Drogenerfahrungen sind nur einige Punkte, neben anderen unserer reizüberfluteten Gesellschaft zu entnehmenden Misständen, die zur Triebfeder einer kriminellen Karriere werden können. Es ist daher besonders wichtig, den Jugendlichen nicht nur angemessen und erfolgreich zu verteidigen, sondern diesem auch weitergehende Hilfestellung zu Teil werden zu lassen. Herr Rechtsanwalt Beneke läßt daher gerade auf diesem Gebiet sehr viel „Herzblut“.


 

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Beneke
Aachener Straße 77
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2161) 823800
Telefax
+49 (2161) 8238023
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1240 Zugriffe seit dem 10.01.2006