Monika Oerder

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Rechtsanwältin Oerder absolvierte ihre Ausbildung in Köln und arbeitet seit 1997 als Rechtsanwältin in Mönchengladbach. Während sie zunächst als „Einzelkämpferin“ mit einem allgemeinen Dezernat in allen Rechtsgebieten Erfahrungen sammelte, kristallisierte sich bald heraus, dass auch hier der Schwerpunkt im Bereich des Strafrechts liegt. Dies jedoch in Verbindung mit dem Bereich des Arbeitsrechts. Sie ist allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts sind unter anderem hervorzuheben, die Strafbarkeit des Arbeitgebers bei illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz, Beitragsbetrug und Vorenthalten von Arbeitsentgelten sowie im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Tätigkeit stehende Verstöße gegen das Ausländergesetz. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen illegaler Beschäftigung, ist die Erfassung der Sachverhalts und der im Einzelfall anwendbaren Straf- und Bußgeld-vorschriften durchaus nicht leicht. Staatsanwalt und Verteidiger sind aber auch mit nicht unerheblichen Problemen verfahrensrechtlicher Art konfrontiert. So bietet die rechtliche Materie zahlreiche Ansatzpunkte für eine umfangreiche Verteidigungsstrategie, deren Ziel es sein kann, den strafrechtlichen Vorwurf auf einige Punkte zu beschränken oder ganz aus der Welt zu schaffen. Hier ist Frau Rechtsanwältin Oerder die richtige Ansprechpartnerin.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das strafrechtliche Revisionsrecht. Insoweit hat Frau Rechtsanwältin Oerder bereits während ihrer Studienzeit als Hilfskraft an einem strafrechtlichen Institut gearbeitet und dort die ersten, für das Revisionsrecht notwendigen, wissenschaftlichen Erfahrungen gesammelt. Diese werden nunmehr durch die ebenfalls notwendige Praxiserfahrung optimal ergänzt.

Die Verfassung und Erhebung von Menschenrechtsbeschwerden kann schließlich getrost als „Steckenpferd“ von Frau Rechtsanwältin Oerder bezeichnet werden. Die Menschen-rechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewinnt für die Durchsetzung wirtschaftlicher und verfahrensrechtlicher Positionen zunehmende Bedeutung. Dies obwohl auch in der überwiegenden Vorstellungswelt der Rechtsanwälte der Schutz der Grund- und Menschenrechte noch in Karlsruhe beim Bundes-verfassungsgericht endet. Dieses ist mittlerweile, auch aufgrund der zunehmenden Europäisierung sämtlicher Lebenssachverhalte, jedoch nur noch ein Instanzgericht, dessen Einschaltung Voraussetzung ist für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Auch hier ist Frau Rechtsanwältin Oerder die richtige Frau.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Monika Oerder
Aachener Straße 77
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2161) 823800
Telefax
+49 (2161) 8238023


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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