Daniel Hagmann
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Daniel Hagmann wurde 1965 in Mönchengladbach geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Freiburg und Köln absolvierte er das Rechtsreferendariat in seiner Heimatstadt Mönchengladbach. Dort war er als Referendar auch der großen Strafkammer und der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mönchengladbach zugeteilt. Darüber hinaus arbeitete er bereits zu dieser Zeit im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit bei einem Strafverteidiger.
Herr Rechtsanwalt Hagmann ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und spricht fließend Englisch.
Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Hagmann Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Herr Rechtsanwalt Hagmann ist ausschließlich als Strafverteidiger, vorwiegend in Betäubungsmittelstrafrecht, Revisionsrecht und Kapitalstrafrecht tätig.
Beim Kapitalstrafrecht handelt es sich um sogenannte Schwurgerichtsprozesse, mithin Verfahren in denen der Tatvorwurf auf Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder gar Mord lautet. Gerade in diesen Rechtsgebieten ist, wie die Erfahrung zeigt, unabdingbar, direkt vom Anfang des Verfahrens an den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Hagmann ist das Betäubungsmittelstrafrecht. Hier war er unter anderem in jüngster Zeit an dem Verfahren beim großen Senat für Strafsachen bezüglich des Umfangs, der Bedeutung und der Tragweite des Begriffs des „Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ beteiligt. Auch dies zeigt, dass das Revisionsrecht ebenfalls einen breiten Raum in der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hagmann einnimmt. Im Revisionsrecht werden sogenannte Verfahrensfehler und Verstöße gegen das materielle Recht überprüft. Insbesondere hier ist es notwendig, sich an einen Strafverteidiger mit Erfahrung auf diesem Gebiet zu wenden.
Hervorzuheben ist innerhalb des Betäubungsmittelstrafrechts die sogenannte „Vermögensabschöpfung“. Diese hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile eine große Bedeutung. Zunehmend wird von Finanzermittlern und Sonderdezernaten der Landeskriminalämter im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten verdächtiges Vermögen in zum Teil beträchtlicher Höhe sichergestellt. Neben die klassische, auf die Überführung und Bestrafung des Täters gerichteten Strafverfolgungsaktivitäten, treten heute verstärkt Anstrengungen, dem Täter die Früchte seiner Tat zu nehmen. Dies insbesondere bei Vergehen und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Da Herr Rechtsanwalt Hagmann auch Erfahrung im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft hat, kann er Ihnen helfen, auch durch frühzeitiges Einschreiten drohende Unannehmlichkeiten und Zwangsmaßnahmen abzuwenden.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Daniel Hagmann
- Aachener Straße 77
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2161) 823800
- Telefax
- +49 (2161) 8238023
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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