Hagmann, Oerder, Beneke

Strafverteidigungen

Kurzprofil

Die Kanzlei Hagmann, Oerder, Beneke wurde 1998 von Herrn Rechtsanwalt Hagmann, Rechtsanwältin Oerder und Rechtsanwalt Beneke in Mönchengladbach gegründet. Frau Rechtsanwältin Oerder war zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer als sogenannte „ Einzelkämpferin“ tätig. Im Laufe der Zeit vergrößerte sich die Kanzlei und es kristallisierte sich immer mehr eine Spezialisierung im Bereich des Strafrechts heraus. Zur Zeit sind vier Volljuristen als kompetente Ansprechpartner auf dem Gebiet des Strafrechts mit all seinen Nebengebieten für Betroffene vorhanden.

Wie schon angedeutet hat sich die Kanzlei im Laufe der Jahre ausschließlich auf Strafverteidigungen spezialisiert. Dies mit dem Ergebnis, dass nunmehr auf dem gesamten Gebiet der Strafrechtspflege mit einem hohen Grad der Spezialisierung gearbeitet wird. Dies gilt für den Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Sexualstrafrechts, des Steuerstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Jugendstrafrechts, der Strafvollstreckung, etc.

Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu Mandanten steht in dieser innerörtlichen Sozietät im Mittelpunkt, da das Kanzlei-Team seine Tätigkeit als Dienstleistung für den jeweiligen Klienten ansieht. In dieser Kanzlei können Sie sicher sein, dass sich die Rechtsanwälte reichlich Zeit nehmen, um Ihnen eine umfassende Beratung gewährleisten zu können. Termine werden grundsätzlich so vergeben, dass Sie ausreichend Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falls mit Ihrem Anwalt zu besprechen, um die bestmöglichste Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Dies gilt selbstverständlich auch für Mandanten, die sich zum Zeitpunkt des Mandates hinter „schwedischen Gardinen“ befinden. Auch hier ist es oberstes Ziel der Kanzlei eine sowohl persönliche als auch ins Detail gehende erfolgreiche Strafverteidigung und Beratung zu gewährleisten.

Für Angehörige, Bekannte und Freunde dieser Mandanten sowie für die übrige Mandantschaft sind die Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

In diesen Zeiten vereinbart das Sekretariat individuelle Beratungstermine sowie Gesprächstermine mit Ihnen, die nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten liegen können. Für strafrechtliche Notfälle wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Vernehmungen, etc. steht für den Betroffenen ein kanzleiinterner Notdienst unter der Rufnummer: 02161-8238011 rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Kanzlei liegt zentral in Mönchengladbach. Eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleisten mehrere Bushaltestellen,  in wenigen Gehminuten Entfernung. Direkt am Kanzleigebäude kann an der Straße kostenfrei geparkt werden. Eine gute Anbindung an die Autobahn A 61 besteht über die Abfahrt Holt/Zentrum, die ebenfalls an der Aachener Straße gelegen ist; die Abfahrt befindet sich direkt bei dem Autobahnkreuz Mönchengladbach, das eine entsprechende Anbindung auch an die A 52 (Düsseldorf-Roermond) gewährleistet.


 

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