Dr. Franz Bockhorni

Kurzprofil


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Franz Bockhorni
Ludwigstraße 48 - 50
82467 Garmisch-Partenkirchen
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (8821) 94343-0
Telefax
+49 (8821) 94343-10
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
www.rechtsanwaelte-bockhorni.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Franz Bockhorni, der 1944 in Mittenwald geboren wurde, studierte von 1964 bis 1969 an der Ludwig-Maximilian-Universität Rechtswissenschaften. Er absolvierte das zweieinhalb Jahre dauernde Rechtsreferendariat in München und Aschaffenburg. Herr Bockhorni, der 1972 promovierte, erhielt 1973 die Zulassung zum Rechtsanwalt und gründete im selben Jahr seine eigene Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch sowie Grundkenntnisse in Italienisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Dr. Franz Bockhorni ist dazu berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Familienrecht” und “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Dr. Franz Bockhorni berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Medizinrecht und Steuerstrafrecht.

Als Fachanwalt für Familienrecht hat sich der Jurist insbesondere auf die Themen Trennung und Scheidung in Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich spezialisiert. Vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien werden von ihm geregelt, wozu zum Beispiel die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zu zählen sind.

Im Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in individualrechtlichen Angelegenheiten von Fachanwalt Dr. Bockhorni beraten und vertreten, wenn es um die Themen Kündigungsschutz, Abmahnung, Einstellung, Urlaubsanspruch, Lohnanspruch und Weiterbeschäftigung geht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Erbrecht erstreckt sich für den Rechtsanwalt von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Erbvertrag, Testament) bis hin zu Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Franz Bockhorni liegt im allgemeinen Zivilrecht, in welchem er vor allem Angelegenheiten mit Bezug auf das allgemeine Vertragsrecht regelt. Neben der Gestaltung, Überprüfung und gegebenenfalls Anfechtung von Verträgen (Erbvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag et cetera) befasst sich der Jurist auch mit dem Thema der Vertragsverletzung und den sich daraus ergebenden Fragen zu Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Kündigung.

Im Steuerstrafrecht werden Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Bockhorni verteidigt, wenn Steuerstraftaten im Unternehmen oder im privaten Bereich vorliegen. Hierzu sind in erster Linie die Straftaten der Steuerverkürzung und der Steuerhinterziehung zu nennen.

Herr Dr. Bockhorni übernimmt zudem die Beratung und die Vertretung im Medizinrecht, wobei er sich insbesondere mit der Anfechtung von Schadensersatzanspruch bei ärztlichen Kunstfehlern befasst. In diesem Zusammenhang berät und vertritt er Ärzte im Arzthaftpflichtrecht.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Dr. Franz Bockhorni war von 1986 bis 2002 im Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1619 Zugriffe seit dem 03.01.2006