Philipp R. Bohlmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann gründete 2002 seine Einzelkanzlei im Hamburger Stadtteil Rotherbaum. Sie finden die Büroräume der Kanzlei Bohlmann in der Nähe der Universität Hamburg und des Kinos “Abaton” neben der Firma “Taxi 441011”. Den Mandanten stehen öffentliche Parkplätze sowie ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Bitte benutzen Sie die U-Bahnhaltestelle “Hallerstraße” oder die Haltestelle “Grindelhof” der Buslinie 5.

Rechtsanwalt Bohlmann arbeitet mit der Rechtanwaltskanzlei Gleichmann & Gröger in Bürogemeinschaft, die im selben Gebäude ansässig ist.

Termine können täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Juristen vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Philipp R. Bohlmann
Grindelhof 50
20146 Hamburg Eimsbüttel
Deutschland

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+49 (40) 44187030
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+49 (40) 45060956
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http://www.kanzlei-bohlmann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

R. Philipp Bohlmann wurde 1965 in Hamburg geboren. Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Universität Hamburg ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Bohlmann im Landgerichtsbezirk Lübeck. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Die Abwechslung, also die Vielfalt der zu lösenden Probleme macht für Herrn Bohlmann den Reiz seines Berufs aus. Für Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann ist es sehr wichtig, den Mandanten eine ehrliche und faire Einschätzung der (Prozess-)Chancen zu geben, damit unnötige und somit teure Verfahren vermieden werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird eine streitige Auseinandersetzung mit dem nötigen Nachdruck nicht gescheut.

Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann berät und vertritt Sie vorrangig in den Gebieten Verkehrsrecht (Unfallregulierung), Inkasso, Sachmangelhaftung im Kfz-Bereich und Schadensersatzrecht. Bei Bedarf arbeitet sich der Jurist aber auch in alle anderen Rechtsgebiete ein, falls dies für Ihre Fallbearbeitung nötig sein sollte.

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von R. Philipp Bohlmann bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf: Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um die Fragestellungen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann beraten und vertreten.

Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Rechtsanwalt Bohlmann kompetent beraten und betreut.

Das Schadenersatzrecht - oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: “Schadensersatz”) - ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden (= Schmerzensgeld) zu fordern.

Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Bestimmungen und spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht. Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung sowie Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. R. Philipp Bohlmann berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.

Nach einer erfolgten Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Bohlmann mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand - in Absprache mit Ihnen - weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen Ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Zur Sachmangelhaftung im Kfz-Bereich gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines PKW oder LKW entstehen können. Zu den von Rechtsanwalt Bohlmann zu erörternden Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Neben der Tätigkeit in seiner Kanzlei ist Rechtsanwalt Bohlmann einmal pro Woche für die öffentliche Rechtsauskunft tätig. Hier berät er im Auftrag der Stadt Hamburg sozial Schwache, die sich den Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts normalerweise finanziell nicht leisten können.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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