Ilknur Baysu
Kurzprofil
Rechtsanwältin Baysus Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Hier finden Sie bei rechtlichen Problemen aus den Bereichen deutsches und türkisches Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Erbrecht sowie Arbeitsrecht eine kompetente Ansprechpartnerin.
Termine vereinbart Rechtsanwältin Baysu persönlich. Für sie ist es ausgesprochen wichtig, dass ihre Mandanten sie persönlich sprechen können. Zudem kann sie sich gleich am Telefon ein individuelles Bild von der jeweiligen Sachlage verschaffen. Ist sie gerade nicht erreichbar, kann ihr eine Nachricht hinterlassen werden, und sie ruft Sie sicher am gleichen Tag zurück. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und, außer mittwochs nachmittags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.
Die Kanzlei liegt zentral im Innenstadtbereich von Mannheim, direkt am stadtbekannten “Paradeplatz”. Die Kanzlei ist hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn) zu erreichen, der Bahnhof liegt nur wenige Gehminuten entfernt. PKW-Fahrer stellen ihr Auto am besten in eines der nahegelegenen Parkhäuser.
Kontakt
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Ilknur Baysu - C2, 20
68159 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (621) 1560227
- Telefax
- +49 (621) 1560229

Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Ilknur Baysu wurde in Heidelberg geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften, Romanistik und Politikwissenschaft an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg. Sie absolvierte ein Praktikum bei der UNO in New York. Außerdem war sie Referendarin in Straßburg in Wirtschaftsanwaltskanzleien und der Europäische Menschenrechtskommission. Sie ist zugelassen an allen Amts-, Land-, Oberlandes- und Verwaltungsgerichten in Deutschland sowie am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg/Frankreich und am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Gerne berät sie ihre Mandanten in Englisch, Französisch, Türkisch.
Die engagierte Rechtsanwältin berät und vertritt ihre Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Internationales Recht und Arbeitsrecht. Auch im Türkischen Recht ist sie immer zuverlässig für ihre Mandanten da.
I. ARBEITSRECHT
Zu den Schwerpunkten der Rechtsanwältin zählt die Tätigkeit im Arbeitsrecht. Frau Baysu berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (zum Beispiel den Betriebsrat eines Unternehmens). Im Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis und den einzelnen Arbeitnehmer. Häufig lassen sich Mandanten erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten, wenn sie zum Beispiel einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag angeboten bekommen oder eine Kündigung erhalten haben oder wenn um ein sachgerechtes Zeugnis gestritten wird. Doch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen ergeben, etwa zu Gratifikationen oder einer sonstigen Leistung wie dem Weihnachtsgeld oder zu der Vergütung von Überstunden. Rechtsanwältin Baysu informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sind in vielen Unternehmen zunehmend Maßnahmen zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Personalabbau erforderlich. Frau Baysu berät Sie als Arbeitnehmer zielorientiert über mögliche Maßnahmen, um die Kündigung doch noch zu verhindern, oder auch bezüglich einer Abfindung. Sind Kündigungen unvermeidbar, berät die Rechtsanwältin Sie hinsichtlich Ihrer weiteren Möglichkeiten.
II. Familienrecht
Frau Baysu ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht ist Frau Baysu als Fachanwältin darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Rechtsanwältin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Ilknur Baysu ihre Mandanten beim Thema Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Baysu befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung. Gerne vertritt Rechtsanwältin Baysu ihre Mandanten im türkischen Familienrecht.
III. Erbrecht
Das Erbrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Baysu.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich.
Rechtsanwältin Baysu berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass.
Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll.
Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung, die Frau Baysu überaus wichtig ist, entwickelt.
Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. In ihrem Interessenschwerpunkt Internationales Erbrecht ist Ilknur Baysu bei internationalen Erbstreitigkeiten in Deutschland oder der Türkei aktiv. Sie vertritt daher Deutsche, die in der Türkei erben, oder türkische Mandanten, die in Deutschland erben.
IV. Internationales Recht
Zum besonderen Metier der Juristin gehören die Fachbereiche Internationales und Türkisches Recht mit allen seinen Facetten. Rechtsanwältin Baysu ist stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst. Internationales Recht ist ein Sammelbegriff für Rechtsordnungen anderer Staaten. Bedeutung erlangt dieses auch für deutsche Staatsangehörige, wenn sie Geschäfte mit Auslandsberührung, also beispielsweise eine Gesellschaftsgründung , Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen oder Schiedssprüche, Geltendmachung von Forderungen im In- und Ausland. Somit betrifft das Internationale Recht sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur deutschen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten (RA’in Baysu selbst besonders mit der Türkei) aufweisen.
Frau Baysu widmet sich besonders grenzüberschreitenden Verträgen und Vorgängen, in denen durch die ausländische Nationalität von einem oder mehreren Beteiligten neben deutschem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist.
Bei der Lösung von internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen: Zuerst ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem internationalen Sachverhalt, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist, anzuwenden ist (Internationales Privatrecht). Danach ist die Angelegenheit, sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, nach ausländischem Recht zu beurteilen.
Des Weiteren ist das türkische Recht einer der Tätigkeitsbereiche der Juristin. Aufgrund mangelnder türkischer Sprachkenntnisse haben Gerichte und Behörden häufig keine hinreichenden Kenntnisse und Information zum türkischen Recht. Frau Baysu tritt in diesen Fällen als vermittelnde Instanz ein.
In der Praxis betrifft dies insbesondere das türkische Zustellungs- Arbeits- Gesellschaft,- Erb,- und Familienrecht .
V. Ausländerrecht
Außerdem ist sie im Ausländerrecht tätig. Die Volljuristin klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Sie prüft für ihre Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung bei Problemen im Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich die Rechtsanwältin auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Frau Baysu als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Sie wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben.
Fälle im Asylrecht werden jedoch nicht bearbeitet.
VI. Methodik
Dank ihrer Kompetenz und ihres umfangreichen Wissens und weil sie ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse ihrer Klienten eingeht, ist es Frau Baysu gelungen, zu ihren Mandanten ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Außerdem liebt sie die Problemlösung und interessiert sich besonders für komplizierte und knifflige Fälle. Sie mag die Vielseitigkeit, die erforderliche Kreativität und den nötigen Einsatz für ihre Mandanten. Die Juristin sieht es als notwendig an, sich mit dem Fall zu identifizieren, um das vom Mandanten gewünschte Resultat zu erreichen. Dabei sieht sie ihr Engagement als ihre größte juristische Stärke an.
Publikationen
Rechtsanwältin Ilknur Baysu ist Autorin folgender Beiträge:- “Selbständige Erwerbstätigkeit von Ausländern in Deutschland, ANA-ZAR, Heft 3/2005, S. 13ff”
- “Gleichbehandlung bei der Ausbildungsförderung, Anmerkung zum EUGH-Urteil vom 7.07.2005, ZESAR 2005, 425ff”
Außerberufliche Engagements
Frau Baysu ist im Vorstand des Vereins zur Förderung zeitgenössischer Kunst e.V. Heidelberg und im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft “Ausländerrecht” des Deutschen Anwaltvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de