Borries Deimling

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Borries Deimling gründete seine Kanzlei 1975 in Berlin. Seit Juli 2005 arbeitet er mit den Rechtsanwältinnen Betina Herbst und Ellen Engel in Bürogemeinschaft. Die Büroräume liegen am Adenauerplatz direkt in der Berliner Innenstadt, circa 50 Meter von Kurfürstendamm entfernt. Durch die zentrale Lage ist Herr Deimling sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Den Mandanten stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

Individuelle Beratungstermine können täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbart werden. Diese können jedoch auch außerhalb der genannten Zeiten liegen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Borries Deimling
Wilmersdorferstraße 79
10629 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Borries Deimling, 1943 in Karlsruhe geboren, ist seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte er ab nach seinem Studium an den Universitäten in Münster, Tübingen, Heidelberg, Freiburg und London. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Karlsruhe und London. Borries Deimling absolvierte die betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung “General Management – Herstein” und erlangte dadurch neben dem betriebswirtschaftlichen Wissen auch Kompetenzen im Bereich Personalführung et cetera. Diese Kompetenzen ergänzte Rechtsanwalt Deimling durch eine jahrelange Tätigkeit in der Industrie. Der Jurist war circa 20 Jahre lang als Chefjustiziar der BWAG (heute “Vattenfall”) in der Energiewirtschaft tätig. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Rechtsanwalt Deimling ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Das Zivilrecht sowie das Strafrecht gehören zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Borries Deimling.

Im Bereich Zivilrecht bildet das Gesellschaftsrecht den Kern der Tätigkeit. Hier berät und vertritt Borries Deimling umfassend bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Des Weiteren befasst sich Herr Deimling mit der Sanierung kleinerer Unternehmen mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung und der Insolvenzabwendung. Hier kommt den Mandanten neben der jahrelangen Erfahrung des Rechtsanwalts auch dessen Fähigkeit zugute, sachgerechte Kompromisse im Sinne seiner Klienten zu finden. Die Vertretung Ihrer Interessen durch Herrn Deimling erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Borries Deimling die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Borries Deimling.

Ein besonderes Augenmerk des Juristen liegt beim Opferschutz von Kindern. Der Gesetzgeber hat durch das Opferrechtsreformgesetz (OpferRRG) unter anderem die Möglichkeit erleichtert, Schadenersatzansprüche schon im Strafverfahren gegen den Schädiger durchzusetzen. Dies war zwar bisher theoretisch möglich, doch in der Praxis wurde die Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten im Rahmen des Strafverfahrens regelmäßig von den Strafgerichten abgewiesen. Die Neuregelung ermöglicht es nun weitgehend, Entscheidungen der Strafgerichte auf Verurteilung des schuldigen Täters auf Zahlung von Schmerzensgeld für das Opfer zu erzwingen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 406 Absatz 1 Satz 5 Strafprozessordnung (StPO). Danach dürfen Anträge auf Verurteilung des Angeklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld an das Opfer vom Gericht nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der Antrag sich nicht zur Erledigung im Strafverfahren eignet, weil seine Prüfung das Verfahren erheblich verzögern würde. Rechtsanwalt Deimling übernimmt Ihre Mandate zur Durchsetzung der in Frage kommenden Schadenersatzansprüche.

Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht berät und vertritt Herr Deimling seine Mandanten beispielsweise im Außenwirtschaftsstrafrecht, Bilanzstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, bei Bestechungsdelikten, Vermögensdelikten oder Wettbewerbsverstößen. Vornehmlich berät und unterstützt Rechtsanwalt Borries Deimling seine Mandanten jedoch bei der Vermeidung strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Umweltdelikten, also im Umweltstrafrecht.

Zum Bereich Umweltstrafrecht gehören Strafsachen, in denen es um den Vorwurf der Verletzung von Rechtsgütern geht, die unter die Sammelbegriffe “Umwelt” oder “Umweltschutz” fallen. Zu den wichtigsten Tatbeständen gehören Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Luftverunreinigung, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie unerlaubtes Betreiben von Anlagen. Die Normen des Umweltstrafrechts setzen überwiegend ein die Umwelt beeinträchtigendes Verhalten voraus, das unbefugt ist, bei dem etwas unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten geschieht oder bei dem ohne die erforderliche Genehmigung gehandelt wird.

Oftmals empfiehlt es sich deshalb, der Staatsanwaltschaft bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eine sorgfältig ausgearbeitete Verteidigungsschrift zu übersenden, in der die besonderen rechtlichen Probleme des Falles sichtbar gemacht werden. Hierdurch kann eine Konzentration auf die wirklich wesentlichen Gesichtspunkte oder sogar eine Einstellung des Verfahrens aus Rechtsgründen erreicht werden. Rechtsanwalt Deimling bietet hier eine schnelle und effiziente Hilfe.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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