Franz Hollmayr

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Franz Hollmayr wurde 1960 in Regen geboren. Er wuchs in einer Handwerkerfamilie in Bischofsmais auf. Die Familie betreibt eine Metzgerei, einen Landgasthof sowie eine Pension. Schon während seiner Schul- und Studienzeit unterstützte er seine Familie tatkräftig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seit nunmehr über 15 Jahren ist Herr Hollmayr als Rechtsanwalt zugelassen.  2004 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer München den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Rechtsanwalt Hollmayr ist zudem als Dozent an der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz tätig.

Im Arbeitsrecht hat sich Rechtsanwalt Hollmayr in besonderem Maße qualifiziert. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Betreut werden von Rechtsanwalt Hollmayr alle arbeitsrechtlichen Mandate, beispielsweise  Kündigung, Arbeitsvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Urlaubsanspruch oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Im Baurecht befasst sich Rechtsanwalt Hollmayr mit Baugesetz, Bauverordnung, Bauvertrag, dem Architektenrecht und dem Grundstücksrecht. Gerade im Baurecht ist Informationsmangel mitunter sehr kostspielig. Daher empfiehlt sich oftmals, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Das Verkehrsrecht ist ein weiterer Interessensschwerpunkt des Rechtsanwalts. Ob es um die Regulierung von Verkehrsunfällen oder die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten  geht, ob Sie Fragen zu aktuellen Gesetzesänderungen im Straßenverkehrsrecht oder allgemein zum Verhalten im Straßenverkehr haben, Rechtsanwalt Hollmayr steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Immobilienrecht umfasst die Tätigkeit des engagierten Juristen alle Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück. Untergebiete des Immobilienrechts sind das private Baurecht und das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht).Zum Beispiel Rückabwicklung von Immobilienkauf bei Mängeln.

Für Rechtsanwalt Hollmayr stehen seine hohe soziale Kompetenz und das gute Miteinander mit den Mandanten im Mittelpunkt seiner Arbeit.
Er legt großen Wert darauf, für die Mandanten erreichbar zu sein.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Außerberufliche Engagements

Neben seiner Tätigkeit in der Kanzlei engagiert sich Rechtsanwalt Hollmayr ehrenamtlich als Gemeinderat in der Gemeinde Bischofsmais, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsforums im Landkreis Regen, Vorstandsmitglied des Beziksgewerbeverbands Deggendorf und Senator der Wirtschaftsjunioren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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