Ursula Schwänzl

Fachgebiete/Charakteristika

Ursula Schwänzl studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Während des Rechtsreferendariats, das sie in Passau ableistete, war Frau Schwänzl zwei Jahre lang Gasthörerin an einem Lehrstuhl für Psychologie an der Universität Passau. Dieses Zusatzwissen kommt Rechtssuchenden vor allem in bereits „verhärteten“ Situationen zugute, weil Rechtsanwältin Schwänzl nicht nur mit juristischen Lösungen, sondern auch mit mediativen Überlegungen Chancen für außergerichtliche Einigungen erhöht und dem Rechtssuchenden damit oft jahrelang dauernde teure Rechtsstreitigkeiten ersparen kann. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt sie im Februar 1989. Ursula Schwänzl, die seit 2000 für die Kanzlei Kutz & Partner tätig ist, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Frau Schwänzl faszinieren an ihrem Beruf die Vielfalt der zu lösenden Aufgaben sowie der Kontakt zu den Menschen. Dabei versucht sie, die Sache objektiv anzugehen und zu betrachten, um die Streitigkeiten gering zu halten. Bei Bedarf scheut sie jedoch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht.

Zu den Schwerpunkten von Rechtsanwältin Ursula Schwänzl gehören das Familienrecht, das Verwaltungsrecht (z.B. öffentliches Baurecht, Beamtenrecht und Schulrecht), das Mietrecht, die Unfallregulierung sowie das Erbrecht.

Rechtsanwältin Ursula Schwänzl übernimmt in der Kanzlei Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Sie vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Frau Schwänzl dementsprechend bearbeitet.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Ursula Schwänzl erstreckt sich auf den Bereich Verkehrszivilrecht. Hier geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Des Weiteren berät Sie Rechtsanwältin Ursula Schwänzl umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen, insbesondere im Ausland gelegenen Konten, Depots oder Immobilien, sowie Testamentsvollstreckung. Außerdem übernimmt sie Ihre Nachlassverwaltung.

Seit 1995 ist Rechtsanwältin Ursula Schwänzl dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.

So zum Beispiel ist das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwältin Schwänzl vertritt Ihre Interessen in Fragen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Rechtsanwältin Schwänzl ist eine Spezialistin für das Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen eine Warnung, ein Verweis, eine Geldbuße, eine Gehaltskürzung, eine Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt oder eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht. Bei einem Ruhestandsbeamten sind lediglich die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehaltes zulässig. Ursula Schwänzl begleitet ihre Mandanten bei Rechtsfragen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Des Weiteren spezialisierte sich die Juristin auf das Familienrecht. Seit 1990 hat sie von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Ursula Schwänzl insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematische ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsfolgevereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung;
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren;
  • Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung (auch in der Phase der Trennung), gegebenenfalls Unterhaltsprozess;
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung;
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichem Kind, Vaterschaftsprozess;
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates;
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft;
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

 


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ursula Schwänzl
Leimfeldstrasse 9
94469 Deggendorf
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (991) 29021-0
Telefax
+49 (991) 27736


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

930 Zugriffe seit dem 24.12.2005