Johannes Wuppermann
Kurzprofil
Rechtsanwalt Johannes Wuppermann ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen. In einer Bürogemeinschaft mit drei weiteren Rechtsanwälten ist er in Hamburg ansässig. Seine Klientel setzt sich aus Privatleuten und mittelständischen Unternehmen zusammen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut er schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich Arbeitsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Erbrecht dar.
Die Büroöffnungszeiten sind von montags bis freitags durchgehend von 09.00 bis 18.00 Uhr. Termine können aber auch außerhalb der regulären Bürozeiten stattfinden. Zudem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten zu vereinbaren. Auf der kanzleieigenen Homepage (www.wuppermann-arbeitsrecht.de) können sich Interessierte vorab über die Kanzlei und deren Service informieren.
Die Räumlichkeiten von Rechtsanwalt Wuppermann liegen in der Nähe der Universität von Hamburg im Eckhaus des Grindelhofs. Die Buslinien 4 und 5 halten an der Station „Grindelhof“ in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Von der Station “Dammtor” sind es zwei Stationen.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Johannes Wuppermann - Bornstraße 14
20146 Hamburg Eimsbüttel
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 878789930
- Telefax
- +49 (40) 878789940

- Homepage
- http://www.wuppermannarbeitsrecht.de
Fachgebiete/Charakteristika
Johannes Wuppermann wurde 1954 in Leverkusen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und VWL an der Universität Freiburg im Breisgau. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg ab 1979 mit Stationen bei der Landeszentralbank in Hamburg, Steuerrechtslehrgang in Detmold sowie einer viermonatigen Wahlstation in Oakland/Kalifornien. Seit 1981 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 1992 erwarb er die Berechtigung, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und dessen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht. Er ist Mitglied im Aufsichtsrat der Wuppermann AG in Leverkusen (www.wuppermann.com). Rechtsanwalt Wuppermann ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich Herr Wuppermann auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und stellt durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die erforderliche besondere Qualifikation sicher. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
In seiner freiberuflichen Praxis vertritt er regelmäßig Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei allen in Arbeitsverhältnissen auftretenden Rechtsfragen, angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zu der Beendigung und Kündigung des Arbeitsvertrages und zu Zeugnisfragen. Er ist firm bei Abfassung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschl. Abfindungsregelungen, bei Änderungskündigungen, in Fragen bezogen auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, kennt sich in für Geschäftsführer relevanten Problemen ebenso aus wie im Hinblick auf Kündigungsschutz und Sozialauswahl, Mutterschutz, Nachteilsausgleich, Interessenausgleich und Sozialplan, Nebentätigkeit, Umsetzung, Versetzung, Weiterbeschäftigungsanspruch und Urlaubsfragen.
In Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist der engagierte Jurist ebenfalls für beide Seiten tätig geworden und kann sich dementsprechend in die Sichtweise der jeweils anderen Partei hineinversetzen und so eine angemessene Vertretung sicherstellen.
Seit 1989 berät der Rechtsexperte bei der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht nimmt den weit überwiegenden Teil der beruflichen Arbeit von Rechtsanwalt Wuppermann ein. Daneben wird der Jurist auch im Bereich Erbrecht für Sie aktiv. Erbfolge, Erbeinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbenermittlung, Erbschaftskauf, Erbschaftsbesitz, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbschaftssteuer, Erbverzicht und Fragen zum Thema Testament - wie etwa Testamentsaufsetzung, Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung - oder zum Pflichtteilsrecht werden von ihm in Ihrem Sinne bearbeitet.
Rechtsanwalt Wuppermann ist verheiratet, Vater von drei erwachsenen Kindern und setzt sich nach Kräften für den Zusammenhalt seiner Großfamilie ein. Hierzu nimmt er an den jährlichen Treffen der Wuppermann’schen Familienstiftung sowie an den Treffen des Familienverbands der Familie Wuppermann – www.familienverband-wuppermann.de - teil. Seine besondere Passion ist das Singen. Seit 20 Jahren singt er in der Kantorei der Kirchengemeinde Bugenhagen-Großflottbek und seit kurzem auch in dem Männerchor „Alte Knaben“. Überdies ist er eng mit der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg verbunden. Als ehemaliger Vorsitzender des MusikSchulVereins (Fördervereins der Jugendmusikschule) war er aktiv daran beteiligt, das Projekt “Jamliner” in Hamburg ins Leben zu rufen. Der mehrfach preisgekrönte Jamliner – siehe www.jamliner.com -ist ein zum Tonstudio umgebauter Linienbus, in dem Jugendliche unter professioneller Anleitung ihre Musik machen und so den Wert von Musik für ihr Leben erfahren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


