Kai-Uwe Springer
Fachgebiete/Charakteristika
Kai-Uwe Springer wurde 1969 in Kirchhellen geboren. Nach Ableistung seines Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr studierte er in Bonn Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Geschichte. Nach dem Studium war Herr Springer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität sowie beim Deutschen Bundestag in Bonn tätig.
Der Rechtsanwalt ist an allen deutschen Oberlandesgerichten zugelassen.
Seit 2001 ist Herr Springer berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Der Spezialist, der bei Bedarf auch eine Beratung in Englisch und Französisch anbietet, vertritt überwiegend Mandanten, die eine Scheidung anstreben. Die Betreuung umfasst die Beratung zu allen Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Herr Springer wirkt in der Regel intensiv auf eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung hin, denn viele Dinge können die Partner einvernehmlich selbst regeln.
Bei der Entscheidung, wann die Scheidung eingereicht werden soll, finden insbesondere steuerliche Aspekte eine Berücksichtigung.
Doch auch vor einer Eheschließung kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Möchten Sie zum Beispiel eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Güterstandsregelung treffen, entwirft Herr Springer einen Ehevertrag nach Ihren individuellen Vorstellungen und begleitet Sie auf Wunsch zum notwendigen Notartermin.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist die erbrechtliche Beratung. Er betreut sowohl Mandanten, die ihre eigene Rechtsnachfolge regeln möchten, als auch Menschen, die nach einem Erbfall einen Pflichtteilsanspruch geltend machen wollen, weil sie vollständig übergangen oder in geringerem Maße berücksichtigt wurden, als das Gesetz dies vorsieht.
Für die Regelung der eigenen Rechtsnachfolge stehen Ihnen vielfältige rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Herr Springer berät Sie umfassend über die Vorteile und Nachteile, die ein Testament oder ein sogenannter Erbvertrag bietet, und ist Ihnen behilflich, wenn Sie als Unternehmer die Unternehmensnachfolge regeln möchten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Werkvertragsrecht nach dem BGB und der VOB/B. Herr Springer betreut sowohl kleine und mittelständische Firmen, die Handwerkerleistungen erbringen, als auch Unternehmer und Verbraucher, die Auftraggeber eines Werkes sind. Unter das Werkvertragsrecht fallen dabei sämtliche Bauarbeiten, Sanierungsarbeiten, aber auch die Herstellung von Gegenständen.
Gern nehmen insbesondere kleine Firmen den umfangreichen Service der Kanzlei in Anspruch. Auf Wunsch übernimmt Herr Springer den gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Vertragspartner sowie die Durchsetzung einer Werklohnforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Ebenso umfassend ist die Beratung von Auftraggebern eines Werkes. Bei einem großvolumigen Vertrag, etwa bei einem Hausbau, ist bereits vor dessen Abschluss eine Vertragsprüfung durch den Rechtsanwalt sinnvoll. Denn nur so können Sie nachteilige Regelungen erkennen und noch rechtzeitig Änderungen vornehmen.
Wurden Handwerksarbeiten mangelhaft ausgeführt, macht der Rechtsanwalt Ihren Minderungsanspruch notfalls auch gerichtlich geltend.
Gemeinsam mit seinem Kollegen, Rechtsanwalt Brehm, vertritt Herr Springer den Kanzleigründer Rechtsanwalt Döker bei dessen Tätigkeit als Vorstand des Mieterverbandes Niederrhein e.V. In der Kanzlei werden von den Anwälten ausschließlich Mieter beraten, die entweder in einem bestehenden Mietverhältnis oder nach dessen Beendigung Probleme mit ihrem Vermieter haben. Weist die Wohnung zum Beispiel einen Mangel auf, setzt der Rechtsanwalt sich für dessen Beseitigung durch den Vermieter ein und macht eine Minderung der Miete geltend.
Bei der Kündigung geht es häufig um einen behaupteten Eigenbedarf oder um Mietrückstände. Auch nach Rückgabe der Wohnung gibt es häufig noch Probleme zwischen den Vertragsparteien, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht rechtzeitig zurückzahlt oder einen Schadensersatzanspruch geltend macht.
Im Wohnungseigentumsrecht betreut der Rechtsanwalt überwiegend Hausverwaltungen von Wohnungskomplexen, aber auch einzelne Eigentümer. Typischerweise haben die Mandanten Fragen zur Bindungswirkung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung oder zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Gemeinschaft. Als Beispiel sei der Anspruch auf Aufwendungsersatz für Sondereigentum genannt. Regelmäßig gibt es auch Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern über die Notwendigkeit von Reparaturen oder über Umbaumaßnahmen.
Stehen Sie vor der Entscheidung, Wohnungseigentum zu erwerben, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Herr Springer informiert Sie über die Rechte und Pflichten, die auf Sie zukommen, insbesondere zum Verhältnis zwischen dem sogenannten Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum. Auf Wunsch begleitet Sie der Rechtsanwalt auch zum Notartermin und zu Ihrer Eigentümerversammlung.
Bei der Beratung einer Hausverwaltung geht es zum Beispiel um das Wohngeld, zu dessen Zahlung die einzelnen Eigentümer verpflichtet sind.
Ein Interessenschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Individualarbeitsrecht. Herr Springer berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen rechtlichen Fragen, die sich während eines Arbeitsverhältnisses ergeben können.
Überwiegend konsultieren den Rechtsanwalt jedoch Mandanten, die eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Zunehmend versuchen die Arbeitgeber aber auch, bestehende Verträge mit Hilfe einer Änderungskündigung an die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Gleichzeitig mit der Kündigung wird dem Arbeitnehmer dann ein geänderter Arbeitsvertrag angeboten.
Wird Ihnen statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag empfohlen, sollten Sie sich unbedingt vor dessen Unterzeichnung anwaltlich beraten lassen. Denn in der Regel löst ein solcher Vertrag eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitagentur aus.
Zu den Aufgaben des Rechtsanwaltes zählt es außerdem, eine bestehende Entgeltforderung durchzusetzen und die Mandanten zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen - zum Beispiel der Reduzierung oder Abschaffung von Gratifikationen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld - zu beraten.
Die zufriedenen Mandanten schätzen an dem Rechtsanwalt besonderes die schnelle Bearbeitung der Fälle und seine Durchsetzungsfähigkeit sowohl vor Gericht als auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen. Um eine gleichbleibend hohe Qualität seiner Beratung zu gewährleisten, nimmt Herr Springer regelmäßig an Weiterbildungen teil.
Der Rechtsanwalt hat bereits einen Artikel zu einem mietrechtlichen Thema in einer renommierten juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht.
In seiner Freizeit spielt er gern Badminton und hält sich mit Joggen fit für die tägliche Arbeit. Regelmäßig nimmt er sogar an Marathonläufen teil. Seit zwei Jahren ist Herr Springer außerdem ehrenamtlich im Vorstand des Bonner Studentenwohnheims einer alteingesessenen Studentenverbindung tätig. Er betreut unter anderem die Umbaumaßnahmen des Gebäudes, wobei er auch nützliche Erfahrungen für die Bearbeitung von baurechtlichen Mandaten sammelt konnte.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Kai-Uwe Springer
- Schillerstraße 83
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- Homepage
- http://www.rae-brehm-springer.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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