Christian Harder
Kurzprofil
Christian Harder wurde 1968 in Ichenhausen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg erlangte er seine Zulassung zur Anwaltschaft 1996. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Herr Harder spricht fließend Englisch.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christian Harder - Insel 13b
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (731) 97053-0
- Telefax
- +49 (731) 97053-53
- Homepage
- http://www.muehlbacherundpartner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Einen großen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Vertragsrecht. Tagtäglich begleiten uns Verträge wie der Kaufvertrag oder der Werkvertrag. Hält man sich die Vielzahl dieser Verträge vor Augen, ist es nicht verwunderlich, dass das Vertragsrecht ein hohes Konfliktpotential beinhaltet, das sich nicht selten in rechtlichen Streitigkeiten entlädt. Rechtsanwalt Harder sieht seine Aufgabe darin, vertragliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld - das heißt vor Vertragsschluss - zu vermeiden, indem er Ihnen zum Beispiel beim Handelsvertretervertrag, Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag und Rahmenliefervertrag, Kooperationsvertrag, Werbevertrag beratend und ausführend zur Seite steht und Ihnen zu systematisch aufgebauten, logisch gegliederten, klaren und unmissverständlichen und vollständigen vertraglichen Vereinbarungen verhilft. Außerdem formuliert er Ihnen nicht nur auf Ihr Unternehmen zugeschnittene und passgenaue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sondern überprüft Ihre bereits bestehenden formularmäßigen Regelungen auf die Vereinbarkeit mit Ihren Unternehmenszielen und bestehenden gesetzlichen Regelungen. Insbesondere durch die Schuldrechtsreform und die Wiedereingliederung des AGB-Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine Überprüfung Ihrer AGB im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen notwendig geworden.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Harder steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Er berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Harder die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Christian Harder bei Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Im Bankrecht gehören deutsche Banken, deren Kunden und Investoren gleichermaßen zum Mandantenstamm von Rechtsanwalt Harder. Er kennt die Problemkonstellation von beiden Seiten. Wird ein Kredit notleidend und tritt der Sicherungsfall ein, dann ist der Jurist auf Seiten der Bank, ihres Vertragspartners oder weiterer Gläubiger gerichtlich sowie außergerichtlich tätig. Herr Harder beschränkt sich im Bankrecht nicht auf das Beratungsgeschäft, sondern nutzt seine Prozesserfahrung auch vor den Gerichten. Die Beratung und Vertretung umfasst neben sämtlichen Bereichen der Kreditleistung auch den Zahlungsverkehr. Ein Schwerpunkt ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditvertrag und Kreditsicherheit einschließlich der Zwangsvollstreckung in Mobiliarvermögen und Immobiliarvermögen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung der Banken bei Krise und Insolvenz des Kunden. Darüber hinaus befasst sich Christian Harder mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Geldanlage.
Zudem ist Rechtsanwalt Harder im professionellen Forderungsmanagement einschließlich Inkasso und Zwangsvollstreckung tätig. Dies bedeutet: Sie reichen ihm Ihre fälligen Rechnungen ein, und er kümmert sich darum, dass das Geld Ihrem Konto baldmöglichst gutgeschrieben wird. Seine Aufgaben umfassen dabei die Straffung des Mahnvorgangs, die vorgerichtliche Mahnung des Schuldners, das gerichtliche Mahnverfahren, die Vertretung des Gläubigers vor Gericht im streitigen Verfahren und – gegebenenfalls - im Insolvenzverfahren sowie die Zwangsvollstreckung.
In seinem Interessenschwerpunkt Transportrecht fallen die Beratung und Vertretung von Fracht- und Speditionsunternehmen bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Transportverträgen im internationalen und nationalen Verkehr. Auch die einschlägigen internationalen Verträge im transportrechtlichen Bereich – hier ist vor allem der Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zu nennen - sind ihm bestens vertraut.
An seinem Beruf schätzt Christian Harder die Selbstständigkeit, die Vielfältigkeit der zu lösenden Probleme und die Möglichkeit, etwas ins Positive bewegen zu können. Dabei kommen ihm seine Einsatzbereitschaft und seine ausgeprägte Argumentationsfähigkeit zugute. Rechtsanwalt Harder besitzt das gebotene Durchsetzungsvermögen, um die Position des jeweiligen Mandanten erfolgreich vertreten zu können.
Außerberufliche Engagements
Christian Harder ist seit März 2005 Vorstandsmitglied der Wirtschaftsjunioren Neu-Ulm e.V.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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