Michael Mühlbacher

Kurzprofil

Michael Mühlbacher wurde 1955 in Neu-Ulm geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Gießen. 1983 wurde Herr Mühlbacher als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Herr Mühlbacher spricht fließend Englisch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Mühlbacher
Insel 13b
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

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+49 (731) 97053-0
Telefax
+49 (731) 97053-53
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http://www.muehlbacherundpartner.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im kollektiven Arbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Mühlbacher berät und vertritt Arbeitgeber gegen den Betriebsrat oder Arbeitnehmer, aber auch den Betriebsrat oder Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Medizinrecht. Im Medizinrecht übernimmt Herr Mühlbacher Mandate, die Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Vertragsrecht für Ärzte und Kliniken betreffen. Im Arztrecht können Ärzte den Rechtsanwalt bei berufsrechtlichen Problemen hinsichtlich Approbation, Aufklärungspflicht, Schweigepflicht, Dokumentationspflicht, Werberecht et cetera kontaktieren. Michael Mühlbacher übernimmt die Interessenvertretung eines Arztes vor der Ärztekammer, gegenüber einem anderen Kollegen oder gegenüber einem Patienten.

Darüber hinaus fallen in das Arztrecht Streitigkeiten von Ärzten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) etwa bei der Arztregistereintragung, bei Verkauf der Praxis, Nachfolgezulassung für den Praxissitz, bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und Plausibilitätsprüfung, Mengenbegrenzung oder Fallzahlbegrenzung und so weiter. In den Tätigkeitsbereich Medizinrecht ist gleichfalls das Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht einzuordnen. Hier klärt der Jurist Fragen um Zulassung, Haftung, Schadenersatz, Belegarztwesen, Wahlleistungsvereinbarungen et cetera. Des Weiteren kümmert er sich um die Beitreibung von Arzthonorar und Pflegesatzhonorar. Rechtsanwalt Mühlbacher besucht regelmäßig Fortbildungen im Medizinrecht, um bei der Bearbeitung seiner Mandate aktuelle Tendenzen im Gesundheitsrecht zu berücksichtigen.

Als weiterer Interessenschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht für Ärzte zu nennen. Herr Mühlbacher klärt Probleme und Fragen zur Organisation von Ärztehaus, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, medizinischen Versorgungszentren. Er gestaltet für seine Mandanten nach der Rechtsformwahl einen Vertragsentwurf und zeigt Ihnen als beteiligtem Arzt Ihre Rechte und Pflichten auf. Streitigkeiten bei Beendigung der Gesellschaft und Haftung der einzelnen Ärzte können durch ausgewogene Vertragsbedingungen vermieden werden.

Sehr häufig wird Herr Mühlbacher auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Franchiserecht, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag, Softwareüberlassungsvertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit seinen beiden Kollegen werden Ihnen hier immer kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand geboten. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Mühlbacher Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.

Ein Interessenschwerpunkt von Herrn Mühlbacher liegt im Handelsvertreterrecht. Die wichtigste Frage in diesem Rechtsgebiet ist in der Regel die nach der Provision, bei deren Geltendmachung Sie umfassend und kompetent von Rechtsanwalt Mühlbacher vertreten werden. Aber auch Streitigkeiten wegen einseitiger Änderungen des Kundenkreises, der Verkleinerung des Bezirkes, einem Wettbewerbsverbot, Zahlung einer Karenzentschädigung oder die Durchsetzung eines Ausgleichsanspruches zählen zum Tätigkeitsfeld des Juristen.

Die Vorteile seines Berufs sieht Michael Mühlbacher in der Möglichkeit, kommunikativ tätig zu werden und die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen seiner Mandanten durchzusetzen. Dabei sieht er sich selbst als “Mann der Wirtschaft”, dem wirtschaftlich relevante Zusammenhänge vertraut sind.

Außerberufliche Engagements

Herr Mühlbacher ist seit 1990 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Industrievereinigung Landkreis Neu-Ulm e.V.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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