Rudolf Walter
Kurzprofil
Rudolf Walter wurde 1949 in Ulm geboren. Er studierte an den Universitäten Tübingen und Heidelberg Rechtswissenschaften. 1978 erhielt er die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Walter ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Rudolf Walter - Insel 13b
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (731) 97053-0
- Telefax
- +49 (731) 97053-53
- Homepage
- http://www.muehlbacherundpartner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt die Beratung im Arbeitsrecht mit Teilbereich Individualarbeitsrecht. Herr Walter berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis und den einzelnen Arbeitnehmer. Häufig lassen sich Mandanten, in erster Linie die Arbeitgeber, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten, wenn es zum Beispiel zu einem Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag kommen soll oder eine Kündigung ausgesprochen werden muss oder wenn um ein sachgerechtes Zeugnis gestritten wird. Doch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen ergeben, etwa zu Gratifikationen oder einer sonstigen Leistung wie dem Weihnachtsgeld oder zu der Vergütung von Überstunden. Der Rechtsanwalt informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sind in vielen Unternehmen Maßnahmen zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Personalabbau erforderlich. Herr Walter berät Sie als Arbeitgeber zielorientiert über mögliche, weniger einschneidende Maßnahmen. Sind Kündigungen unvermeidbar, bereitet er diese gemeinsam mit Ihnen langfristig vor und arbeitet, sofern Sie dies wünschen, einen Sozialplan aus.
In seinen Tätigkeitsschwerpunkten Handelsrecht und Gesellschaftsrecht berät Herr Walter bereits bei einer Gesellschaftsgründung hinsichtlich der Rechtsform. Er vertritt Unternehmer in zivil- und handelsrechtlichen Verfahren vor Gericht. Auch berät er die Unternehmen bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung und der Klärung der Zukunftsperspektive. Die Unternehmensnachfolge muss gut überlegt und fundiert geplant sein. Rechtsanwalt Walter unterstützt Sie mit seiner Fachkompetenz auch bei einer Unstimmigkeit mit einem Gesellschafter oder den Gesellschaftern. Ob der gerichtliche oder außergerichtliche Weg ratsamer ist, wägt der Jurist im Einzelfall sorgfältig ab. Auch bei Existenzgründungen berät er umfassend.
Das Handelsrecht umfasst die Vertretung der Interessen eines Handelsvertreters (wie beispielsweise Handelsvertreterausgleich, Ausgleichsanspruch, Abfindung, Handelsvertretervertrag, Provision, Provisionsanspruch, Provisionsabrechnung, Provisionsverluste, Bezirksvertreter, Vermittlungsvertreter, Kundenwerbung der Handelsvertreter, Buchauszug, Bucheinsicht, Gerichtsstand, Kündigung, Schadensersatz, Konkurrenz, Musterkollektion, Klage, Verjährung, Eigengeschäft der Handelsvertreter), die Entwicklung von Kooperationsvertrag und Rahmenvertrag sowie die rechtliche Ausgestaltung allgemeiner, für den Betrieb eines Unternehmens wichtiger Beziehungen wie beispielsweise den Abschluss von Kaufvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag oder Franchisevertrag.
Herr Walter vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentlichste Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Rechtsanwalt Walter entwirft und bearbeitet für Sie daher beispielsweise Formularverträge (Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag, gewerblicher Mietvertrag et cetera) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Walter prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbesondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen.
Die Beratung in seinem Interessenschwerpunkt Erbrecht richtet sich zum einen an Mandanten, die Vorsorge für ihre privaten Angelegenheiten oder für ein von ihnen geführtes Unternehmen treffen möchten. Zum anderen betreut der Rechtsanwalt nach einem Erbfall einzelne Erben oder auch eine Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung. Sollten Sie nicht als Erbe berücksichtigt worden sein, haben Sie möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch.
Schwerpunkt der Beratung ist jedoch die Vorsorge. Neben der Regelung der Vermögensverhältnisse, zum Beispiel durch ein Testament oder einen Erbvertrag, besteht ein großer Bedarf an Information über eine Schenkung noch zu Lebzeiten. Sind Sie Inhaber eines Unternehmens, so sollten Sie rechtzeitig damit beginnen, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dieser Prozess dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und sollte daher so früh wie möglich eingeplant werden. Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sind neben Fragen aus dem Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht häufig auch solche aus dem Gesellschaftsrecht zu klären. Ein bestehender Gesellschaftsvertrag muss in der Regel geändert werden. Handelt es sich um ein Familienunternehmen, wird meist auch ein Ausgleich für andere Familienmitglieder notwendig. Dabei sind wiederum die Bestimmungen aus dem Schenkungsrecht und Erbrecht zu berücksichtigen. Ist kein geeigneter Nachfolger vorhanden, sollte beizeiten über einen Verkauf des Unternehmens nachgedacht werden. Rechtsanwalt Walter betreut Sie bei allen für den Unternehmensverkauf notwendigen Schritten und zieht bei Bedarf Spezialisten wie zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsberater zur Beurteilung hinzu.
Im Geschäftsverkehr sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbetreibende oftmals unerlässlich. Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet dabei zwei wesentliche Vorteile. Zum einen kann der Unternehmer bestimmte gesetzliche Regelungen zu seinen Gunsten modifizieren. Zum anderen weiß auch der Nutzer klare und durchschaubare AGB zu schätzen. Dabei sollten Sie daran denken, dass AGB nur dann von Vorteil sind, wenn sie speziell auf Ihr Geschäftsfeld zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie deshalb verzichten. Bei der Erstellung Ihrer individuellen AGB ist Rechtsanwalt Walter Ihr Ansprechpartner.
Für Rudolf Walter gibt es keinen spannenderen Beruf als den des Rechtsanwalts. Er liebt die Vielfältigkeit, die persönliche Herausforderung durch die Rechtsprobleme seiner Mandanten und den Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen. Die Stärken des Juristen liegen in schneller Auffassungsgabe, Verhandlungsgeschick und langjähriger Erfahrung. Des Weiteren ist ihm der gute zwischenmenschliche Kontakt zu seinen Mandanten überaus wichtig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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