Betina Herbst

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Betina Herbst gründete ihre Kanzlei 1991 in Berlin. Seit Juli 2005 arbeitet sie mit den Rechtsanwälten Ellen Engel und Borries Deimling in Bürogemeinschaft. Die Büroräume liegen am Adenauer Platz direkt in der Berliner Innenstadt, circa 50 Meter von Kurfürstendamm entfernt. Durch die zentrale Lage ist die Kanzlei sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Den Mandanten stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

Individuelle Beratungstermine können täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei Herbst vereinbart werden. Die Termine können jedoch auch außerhalb der genannten Zeiten liegen.

Zur Mandantschaft der Anwaltskanzlei Betina Herbst gehören sowohl Privatleute wie auch kleinere und mittelständische Unternehmen. Um einen umfassenden Service bieten zu können, bestehen Kooperationen mit der Anwaltskanzlei Dr. Anade in Dresden sowie mit einem Berliner Steuerbüro.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Betina Herbst
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10629 Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Betina Herbst wurde in Dortmund geboren. Sie stammt aus einer angesehenen Juristenfamilie ihrer Heimatstadt. Seit Mai 1991 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Das erste juristische Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium an den Universitäten in Würzburg und Münster ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Herbst in Berlin. Die Juristin verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Betina Herbst ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

An ihrem Beruf fasziniert sie die Möglichkeit, ihren Mandanten in Notsituationen zu helfen. Außerdem reizt sie das Kräftemessen vor Gericht, das sich auf einem hohen Niveau abspielt. Dabei kommen ihr besonders ihre verbale Schlagfertigkeit, ihre Wortgewandtheit aber auch ihr Einfühlungsvermögen zugute. Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwältin Betina Herbst liegen im Strafrecht einschließlich Steuerstrafrecht, im Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Strafrecht bedeutet nicht nur Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung oder gar wegen Mordes und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen.

Oftmals lassen sich Fehler, die ein Beschuldigter zu Beginn eines Verfahrens begeht, ohne anwaltlichen Rat später nicht mehr beheben.

Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Herbst die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Selbstverständlich werden durch Frau Herbst auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besondern Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Strafverfahrens und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Frau Herbst beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) sowie zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird kompetent von Rechtsanwältin Betina Herbst beraten und betreut.

Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Juristin. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und/oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Betina Herbst für Sie die geeignete Ansprechpartnerin.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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