Frank Hirschkorn

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Hirschkorn wurde 1968 in Leipzig geboren und studierte an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt Leipzig. 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit legt Rechtsanwalt Hirschkorn auf die Gebiete Arbeitsrecht und Medizinrecht. Aufgrund nachgewiesener Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechtes wurde ihm die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Hirschkorn ist seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., Sindelfingen. Er ist zudem Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit, einer bundesweit aktiven gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein. Er spricht fließend Englisch.

Im Bereich des Medizinrechtes bilden zunächst Fragen des Arzthaftungsrechtes einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hirschkorn. Ansprüche von Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld unter dem Gesichtspunkt sogenannter ärztlicher Behandlungsfehler gewinnen immer stärkere Präsenz. Die anwaltliche Tätigkeit fokussiert sich dabei zunächst auf die Selektion der vorhandenen Ansatzpunkte, die notwendige Beschaffung der Behandlungsunterlagen und die Einbeziehung und Koordination medizinischen Sachverstandes, ohne die ein Erfolg versprechendes Vorgehen nicht möglich ist. Geprüft werden daneben unter anderem Fehler der ärztlichen Aufklärung, Diagnosefehler, Dokumentationsmängel und Fragen des Organisationsverschuldens. Sollten sich Behandlungsfehlervorwürfe sachverständig bekräftigen lassen, liegt das Augenmerk von Herrn Rechtsanwalt Hirschkorn auf der stets sorgfältigen und ausdauernden Vertretung seiner Mandanten in den oft langjährigen Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren.

Daneben ist Rechtsanwalt Hirschkorn im Bereich des gesetzlichen Krankenversicherungsrechtes einschließlich des Vertragsarztrechtes und des Vertragszahnarztrechtes tätig. Er unterstützt stationäre Behandlungseinrichtungen und niedergelassene Ärzte bei der sozialrechtlichen Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche und bei der Auseinandersetzung mit Krankenkassen und kassenärztlichen- bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Herr Rechtsanwalt Hirschkorn berät die im Gesundheitswesen tätigen Akteure über Kooperationsmöglichkeiten und unterbreitet detaillierte Vorschläge bei der vertraglichen Gestaltung Medizinischer Versorgungszentren und betreffend neuere Versorgungsformen wie der Integrierten Versorgung.
 
Herr Rechtsanwalt Hirschkorn ist umfassend im Vertragsarzt- bzw. Vertragszahnarztrecht tätig. Dabei ergeben sich insbesondere bei der Gründung, Übernahme und Abgabe einer Praxis in vielfältigster Weise Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und anderen Rechtsgebieten. Daneben sind Problematiken der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und der Erlangung spezieller Ermächtigungen von Relevanz.

Eine stärkere Bedeutung in Zeiten knapper werdender Ressourcen und sich verstärkenden Wettbewerbes der niedergelassenen Ärzteschaft gewinnt auch die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Hirschkorn im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren wie des Vergütungsrechtes der Heilberufe insgesamt. Herr Rechtsanwalt Hirschkorn überprüft Abrechnungen, die nach der Gebührensordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)  erstellt wurden.

Herr Rechtsanwalt Hirschkorn ist sowohl auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes wie auch des kollektiven Arbeitsrechtes tätig. Herr Hirschkorn steht sowohl für Arbeitnehmer und Betriebsräte oder Personalvertretungen als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Rechtsanwalt Hirschkorn berät und vertritt seine Mandanten insbesondere auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Hirschkorn die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Herr Hirschkorn bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.

Im Vertragsrecht hat sich Rechtsanwalt Hirschkorn auf alle Arten von Verträgen spezialisiert. Dazu gehören unter anderem die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Franchisevertrag, Werkvertrag, Unternehmervertrag, Leasingvertrag und Kaufvertrag. Er klärt auf diesen Gebieten alle rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung sowie Gewährleistung, Nacherfüllung, Garantie, Schadensersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Werklohnes/Kaufpreises. Seine Mandanten auf diesen Gebieten sind sowohl Auftraggeber (Käufer, Besteller, Bauherren) als auch Auftragnehmer (Verkäufer, Unternehmer, Handwerksbetriebe).

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Hirschkorn im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Die Beratung und Verteidigung in diesem Gebiet betrifft beispielsweise die Insolvenzverschleppung, den Bankrott und das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Straftatbestände, die häufig mit der Krise eines Unternehmens und der Geschäftsführerhaftung  im Zusammenhang stehen.  Darüber hinaus verteidigt er  Mandanten, denen Betrug, sei es im Baugewerbe bei der Beauftragung von Baudienstleistungen oder im Gesundheitswesen bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen, vorgeworfen wird. Ferner übernimmt Herr Hirschkorn die Verteidigung in Verfahren der Bestechlichkeit und Bestechung, der Untreue, des Subventionsbetruges und steuerrechtlich motivierter Straftaten.

Außerdem ist Herr Hirschkorn im Versicherungsrecht tätig. Dank seiner langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich besitzt er weit reichende Detailkenntnis. Er befasst sich mit dem Sachversicherungsrecht - wie der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung sowie Haftpflichtversicherung - und der privaten Personenversicherung. Dazu gehören Fragen zur Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung. Außerdem betreut er sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fallkonstellationen, von Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz über Unfallregulierung, Betriebs- und Schadensbereich, Verdienstausfall bis hin zu Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen. Die enorme praktische Bedeutung des Versicherungsrechts zeigt sich bereits in der hohen Anzahl von über 500 Millionen abgeschlossenen Versicherungsverträgen in Deutschland.

 

 


 

Fachanwalt für Medizinrecht

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