Dr. Andreas Müller
Fachgebiete/Charakteristika
Dr.Andreas Müller wurde 1961 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Dem abgeschlossenen Studium folgte der Referendardienst, den er in Konstanz ableistete. Schon während des Referendariats begann er seine wissenschaftliche Mitarbeit am Lehrstuhl des Prof. Dr. Dr. Ebenroth an der Universität Konstanz, die er mit Abschluss seiner Doktorarbeit zum GmbH-Recht im Jahre 1995 beendete. Dr. Müller ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und in Leipzig tätig. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit und Interessen legt Rechtsanwalt Dr. Müller auf das Wirtschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Zwangsversteigerungsrecht und Bankrecht. Der Volljurist ist an allen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und korrespondiert für seine Mandanten auch in Englisch und Französisch.
Sehr häufig wird Rechtsanwalt Dr. Müller im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit gewerblichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem Fragen des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Marken- und Wettbewerbsrechts. Unternehmensgründungen begleitet Dr. Müller gleichfalls fachkundig, wie er Sie auch zu Fragen der Unternehmensnachfolge berät, da gerade das Zusammenwirken von Erbrecht und Gesellschaftsrecht strategische Gestaltungen verlangt. Rechtsanwalt Dr. Müller ist gleichfalls kompetent bei Verträgen “des täglichen Lebens”, wie etwa Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag oder Franchisevertrag, wobei nicht nur die Auseinandersetzung über diese Verträge, sondern auch deren Gestaltung – auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen – im Sinne des Mandanten erledigt wird. Durch seine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung werden Ihnen hier immer kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand geboten. Selbstverständlich vertritt Herr Dr. Müller Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Ein weiterer Teil der von ihm bearbeiteten Mandate sind dem Baurecht einschließlich der Regelungen der VOB Teil B sowie dem Immobilienrecht zuzuordnen. Er begleitet seine Mandanten umfassend beim Bau und Erwerb von Immobilien, angefangen von der Beratung über den Grundstückskaufvertrag bis hin zur Realisierung von Bauvorhaben einschließlich auftretenden Problemen bei der Finanzierung. In diesem Rechtsgebiet vertritt Rechtsanwalt Dr. Müller auch die am Bau beteiligten Unternehmen sowie Architekten bzw. Fachplaner, soweit diese mit ihrem jeweiligen Vertragspartner im Streit liegen. Seine Erfahrungen und die dadurch routinierte Bearbeitung sind für seine Mandanten von größtem Nutzen. Sofern es zu Problemen und Auseinandersetzungen mit den am Bau beteiligten Personen kommt, ist es häufig ratsam, ein selbständiges Beweissicherungsverfahren zügig einzuleiten, um eine schnelle Sicherung und Feststellung der Mängel zu gewährleisten. Rechtsanwalt Dr. Müller entwirft und stellt diesbezügliche Anträge für Sie.
Teil seiner bau- und architektenrechtlichen Tätigkeit ist die Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag) sowie die umfassende baubegleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation, Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, prüffähige Schlussrechnung, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau).
Im Rahmen seiner architektenrechtlichen Tätigkeit befasst sich Herr Dr. Müller mit der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn, um Verträge zwischen Architekt und Bauherr und um die Honorarvergütung. Die Vergütung der Architekten ist häufig nicht oder nur unwirksam vertraglich geregelt, weshalb weit reichende Kenntnisse der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich sind. Dies birgt ein nicht geringes Rechtsstreitpotenzial. In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie auch Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Müller ist ferner im Zwangsvollstreckungsrecht, hier im Besonderen im Zwangsversteigerungsrecht tätig. Sollte Ihnen eine Zwangsversteigerung drohen, weil Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Müller beratend zur Seite. Gerne hilft er auch Mandanten, die, um an das ihnen zustehende Geld zu kommen, eine Zwangsversteigerung der Immobilie des säumigen Schuldners beantragen müssen. Auch Hausverwaltungen fragen bei der Zwangsversteigerung von Immobilien nach seiner Meinung.
Ein Teil der Tätigkeit des Volljuristen liegt im Bereich Bankrecht und Kapitalanlagerecht. Probleme auf diesem Gebiet können für Sie als Anleger entstehen, wenn Sie in einen Fond investiert haben und die Fondsgesellschaft die in Aussicht gestellte Rendite nicht erwirtschaftet oder gar insolvent wird. In den meisten Fällen ist das Geld der Anleger ”weg”. Sofern Sie schlecht oder gar auf betrügerische Art und Weise beraten worden sind, steht Ihnen Herr Dr. Müller juristisch zur Seite. Darüber hinaus können Sie den Rechtsanwalt bei Fragen und Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Prospekthaftung, Wertpapieranlagen, Aktienanlagen, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht (Probleme der Grundschuldhaftung in Verbindung mit einer Sicherungszweckerklärung), Bürgschaft und Verbraucherschutzrecht. Rechtsanwalt Dr. Müller steht für Anleger wie auch für Banken als Interessenvertretung zur Verfügung.
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